Neues Deutschland: zur Genehmigung von Tiefseebohrungen im Golf von Mexiko
ID: 323436
Horizon«? In Washington anscheinend nicht. Nachdem die Bohrinsel im
Golf von Mexiko im April 2010 explodierte, ergossen sich drei Monate
lang Millionen Liter Erdöl ins Meer, allein für den Ölmulti BP
summierte sich der materielle Schaden seither auf mehr als zehn
Milliarden Dollar. Doch so wie BP einzig daraus »gelernt« hat, dass
man potenzielle Kläger am besten mit Geld ruhigstellt, so reduziert
sich der Lernprozess der Behörden offenbar auf einige kosmetische
Änderungen an der zuständigen Genehmigungsbehörde und die Erhöhung
der Haftungsobergrenze für Schäden bei Bohrungen im Meer. Der
Genehmigungsstopp für Tiefseebohrungen wurde schon vor drei Monaten
aufgehoben. Und die im Wahlkampf gegen George W. Bush bekundete
Ablehnung von Bohrungen im Polarmeer ist nun offenbar auch ins Wanken
geraten. Dort will BP-Konkurrent Shell im großen Stil Öl fördern. All
die Probleme, die im Golf von Mexiko auftraten, würden sich am
eisigen Ende der USA noch potenzieren, wie die Langzeitwirkungen des
Tankerunglücks der »Exxon Valdez« belegen. Allerdings ist ein
Erkundungs- und Förderstopp für die Tiefsee ohne eine konsequente
Wende in der Energie- und Verkehrspolitik kaum durchzusetzen. Gerade
der Auto- und der Flugverkehr haben bis heute keine umweltfreundliche
Antriebsalternative zum Erdöl. Und 38 Prozent des Erdöls weltweit
kommen aus der Tiefsee.
Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD
Telefon: 030/2978-1721
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.01.2011 - 17:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 323436
Anzahl Zeichen: 1694
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 146 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neues Deutschland: zur Genehmigung von Tiefseebohrungen im Golf von Mexiko"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neues Deutschland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).