Sozialminister Stefan Grüttner: "Mittagsversorgung soll verlässlich bleiben

Sozialminister Stefan Grüttner: "Mittagsversorgung soll verlässlich bleiben

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Sozialminister Stefan Grüttner: "Mittagsversorgung soll verlässlich bleiben"



(pressrelations) - ührt hessischen Härtefonds zur Mittagsversorgung für bedürftige Schulkinder bis 30. Juni 2011 fort

Das Land Hessen wird den hessischen Härtefonds zur Mittagsversorgung für bedürftige Schulkinder bis 30. Juni 2011 fortführen, da die Übernahme der finanziellen Aufwendungen durch die Jobcenter derzeit noch nicht gesetzlich gesichert ist. Dies teilte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute in Wiesbaden mit.

"In dieser Übergangsphase, also bis die Kostenübernahme vom Jobcenter gesichert ist, soll kein bedürftiges Kind in Hessen ohne eine warme Mittagsmahlzeit bleiben" erklärt Sozialminister Stefan Grüttner. Während dieser Umstellungsphase müssten sich Schulen und Eltern auf ein verändertes Verfahren einstellen, sagte Grüttner weiter: "Damit es nicht zu Doppelzahlungen kommt, muss die Schule oder der jeweilige Anbieter der Mittagessensversorgung von den Eltern darüber informiert werden, wenn das Mittagessen über das zuständige Jobcenter finanziert werden sollte."

Das Land hatte vor drei Jahren den Härtefonds zur Mittagsversorgung eingerichtet, weil bislang das Schulmittagessen in den Hartz-IV-Regelsätzen nicht ausreichend berücksichtigt worden war. Seit April 2008 bekommen bedürftige Schulkinder in Hessen durch den Härtefonds zur Mittagessensversorgung einen Landeszuschuss von bis zu zwei Euro zur täglichen Mahlzeit. Mittlerweile nutzen etwa 860 Schulen diese Fördermöglichkeit. Seit Beginn des Härtefonds erhielten mehr als 12.400 bedürftige Schulkinder zirka 3,4 Millionen bezuschusste Mahlzeiten.

Die anstehende Neuregelung der Hartz-IV-Gesetzgebung sieht vor, dass zukünftig die finanziellen Aufwendungen für die Mittagsversorgung von bedürftigen Schulkindern von den Jobcentern übernommen werden. Zurzeit wird darüber noch im Rahmen eines Vermittlungsausschusses beraten. Voraussichtlich wird das neue Gesetz im ersten Quartal 2011 in Kraft treten.

"Klar ist, dass die nachrangigen Fördermittel aus dem Härtefonds nicht mehr zur Verfügung stehen, sobald das Jobcenter die Kosten für die Mittagsversorgung im Einzelfall übernommen hat. Ich werde mich in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zudem persönlich für ein einfaches und unkompliziertes Verfahren zur Gewährung dieser Leistungen einsetzen", erklärte der Sozialminister abschließend.




Kontakt:
Die Karl Kübel Stiftung, die den Härtefonds für das Land verwaltet, steht allen Beteiligten während dieser Übergangszeit mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stiftung (www.kkstiftung.de) oder unter Telefon (0 62 51) 70 05-43 oder (0 62 51) 70 05-57.



Pressestelle: Hessisches Sozialministerium
Pressesprecherin: Susanne Andriessens, Dostojewskistr. 4, D-65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 817 34 08, Fax: (0611) 89 0 84 - 666
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Datum: 06.01.2011 - 15:15 Uhr
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