Urlaub für den Arbeitnehmer auch wenn er drei Jahre krank ist
Das Arbeitsgericht Herne hatte im Jahr 2010über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Arbeitnehmer für die zurückliegenden drei Jahre einen Urlaubsabgeltungsanspruch geltend machte, obwohl er in diesen drei Jahren keinen einzigen Tag gearbeitet hatte. Das Arbeitsgericht sprach dem klagenden Arbeitnehmer den Anspruch in voller Höhe zu.
In dem vom Arbeitsgericht entschiedenen Fall (Az.: 5 Ca 826/10) war der Arbeitnehmer seit dem März 2005 arbeitsunfähig erkrankt. Zum 01.02.2008 wurde das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgehoben, nachdem dem Kläger zuvor vom zuständigen Rententräger eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt worden war. Von März 2005 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses hatte der Arbeitnehmer keinen Tag gearbeitet.
Dessen ungeachtet begehrte der Kläger nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen Arbeitgeber für insgesamt 72 Tage die Abgeltung seiner Urlaubsansprüche für die Jahre 2005 bis 2008. Aufgrund seiner Erkrankung, so der Kläger, habe er den Urlaub in natura nicht nehmen können.
Arbeitsgericht spricht Urlaubsabgeltung zu
Das Arbeitsgericht stellte dazu unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts klar, dass der gesetzliche Anspruch auf Urlaub auch dann entstehe, wenn der Arbeitnehmer für eine längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt ist. Zwar würde § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vorschreiben, dass bei Übertragung von Urlaubsansprüchen in das folgende Kalenderjahr der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden müsse.
Diese nationale Regelung müsse jedoch, so das Arbeitsgericht, im Lichte der EU-Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung vom 04.11.2003 in dem Sinne ausgelegt werden, dass gesetzliche Urlaubsansprüche und auch Urlaubsabgeltungsansprüche selbst dann nicht erlöschen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ablauf des dreimonatigen Übertragungszeitraums oder darüber hinaus arbeitsunfähig erkrankt ist.
Ebenso wenig konnte der Arbeitgeber die geltend gemachten Abgeltungsansprüche mit Hinweis auf eine in dem im konkreten Fall anwendbaren Tarifvertrag enthaltene sechsmonatige Ausschlussfrist abwehren. Der Tarifvertrag sah vor, dass Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen, wenn sie nicht binnen einer Frist von sechs Monaten geltend gemacht werden. Auch dieser kollektivrechtlichen Regelung versagte das Arbeitsgericht aber mit Hinweis auf eine richtlinienkonforme Anwendung die Anerkennung. Der Arbeitnehmer könne, so das Gericht, im Falle der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit seinen Urlaubs- und auch seinen Urlaubsabgeltungsanspruch im Ergebnis zeitlich unbefristet geltend machen.
Für den Arbeitgeber dürfte das Urteil umso ärgerlicher sein, als er dem klagenden Arbeitnehmer im Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2008 noch eine Abfindung bezahlt hatte. Offenbar hatte man auf Auftraggeberseite vergessen, im Zuge der Gewährung dieser Abfindung eine Abgeltung sämtlicher noch offenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zu regeln.
Weitere Informationen zum Arbeitsrecht enthält der Arbeitsrecht-Ratgeber
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die conjus GmbH bietet seit 1999 rechtliche Informationen im Internet. Über mittlerweile 18 Ratgeber kann der Internetnutzter umfassende Tipps und Infos zu verschiedenen Rechtsgebieten abrufen. Mittlerweile erstellen über 30 Volljuristen, Anwälte, Richter und ein Staatsanwalt kompetente Inhalte für die Ratgeber-Seiten im Internet. Im Jahr 2010 haben bereits rund 3,5 Millionen Internetnutzer das Informationsangebot der Ratgeber-Seiten genutzt.
conjus GmbH
Dr. Georg Weißenfels
Hubertusstr. 75 c
82131
Gauting
conjus(at)onlinehome.de
089-85 79 61 50
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de
Datum: 10.01.2011 - 09:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 325366
Anzahl Zeichen: 3332
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Georg Weißenfels
Stadt:
Gauting
Telefon: 089-85 79 61 50
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 769 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Urlaub für den Arbeitnehmer auch wenn er drei Jahre krank ist"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
conjus GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Auch im Jahr 2011 werden in Deutschland wieder Millionenvermögen von einer Generation auf die nächste weitergegeben. Die Anzahl der Sterbefälle im Jahr 2011 dürfte sich wieder bei weit über 800.000 einpendeln. Über 500.000 Erblasser geben demnach ihr Vermögen nach den im BGB (Bürgerliches Ge
Affe beißt Pauschalreisenden - Kein Reisemangel ...
Bitte nicht füttern Der Urlauber konnte nicht behaupten, dass er nicht gewarnt worden wäre. Auf dem Gelände des bei Mombasa befindlichen Hotels lebten wilde Affen. Auf diesen Umstand war der Reisende bei Ankunft von der örtlichen Reiseleitung hingewiesen worden. Ebenso wurden die Urlauber im Sp
Recht-Ratgeber im Internet zu achtzehn Rechtsgebieten ...
Verrechtlichung der Gesellschaft Die Verrechtlichung der Gesellschaft schreitet immer weiter voran. Der einzelne Bürger sieht sich immer öfter außerstande, Situationen ohne fachkundige Hilfe eines Rechtsanwalts zu bewältigen. Hier setzen die Recht-Ratgeber der conjus GmbH an. In 1999 wurde
Weitere Mitteilungen von conjus GmbH
Die USA vor dem Abgrund ? - Erneuerbare Zahlungsmittel ...
Wir reden immer von den30ern Jahren, wenn wir den finanzpolitische Supergau meinen. Die Zahlungsunfähigkeit jetzt und heute, der vereinigten Staaten von Amerika, würde jedoch diese Schallmauer durchbrechen. Denken wir nach. Die meisten Nationen unserer Welt sind finanziell stark angeschlage
Gerichte halten Baupreise in Deutschland für sittenwidrig ...
Am Anfang war der Bundesgerichtshof Das Jahr 2008 wurde vom Bundesgerichtshof mit einem Paukenschlag beendet (Az.: VII ZR 201/06). Da lag nämlich eine Klage eines Bauunternehmens zur Entscheidung vor, mit der letzteres eine Werklohnforderung in Höhe von Euro 1,7 Millionen geltend machte. Der Betr
Ministerin Löhrmann: ?Wir vereinfachen den Übergang vom Berufskolleg zur Hochschule? ...
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit: "Wir wollen Jugendlichen den Übergang vom Berufskolleg in die Hochschule erleichtern. Der heute unterzeichnete Kooperationsvertrag ist dabei ein Meilenstein. Erstmals in NRW verpflichtet sich eine öffentliche Fachhochschule dazu, an
Die Dynastie Westerwelle - Erneuerbare Zahlungsmittel ...
Anno 2011, am Abend des Dreikönigstreffen, der Freien Deutschen Demokraten, im Staatstheater in Stuttgart durften wir im "heutejournal", von Claus Kleber hören, welch kämpferische Rede der Vizekanzler und Außenminister, ausgezeichnet mit dem Orden wider den tierischen Ernst und als Kra




