Dioxinskandal: Mitarbeiterleaks koennen Straftaten verhindern
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Dioxinskandal: Mitarbeiterleaks koennen Straftaten verhindern
Die Straftaten in der Futtermittelindustrie koennten wirksam verhindert werden, wenn Mitarbeiter, die auf entsprechende Missstaende in der Produktion hinweisen, kuenftig ausreichenden Informantenschutz geniessen. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Schutz, der beispielsweise fuer Journalisten ganz selbstverstaendlich gilt, sollte aehnlich mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Mindeststandards fuer mutige Mitarbeiter krimineller Unternehmen gelten.
Die Skandale bei Siemens, Lidl, der Telekom sowie in der Futtermittel- und Fleischbranche machen deutlich, dass eine gesetzliche Regelung des Informantenschutzes auch im Interesse der Unternehmen ist.
Notwendig ist dazu vor allem ein gesetzliche Ergaenzung des Buergerlichen Gesetzbuches um ein Anzeigerecht fuer Mitarbeiter: Ist ein Arbeitnehmer aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass im Betrieb gesetzliche Pflichten verletzt werden, soll er kuenftig das Recht haben sich an eine zustaendige ausserbetriebliche Stelle zu wenden. Vor allem soll das gelten, wenn aus dem Betrieb eine unmittelbare Gefahr fuer Leben oder Gesundheit von Menschen oder fuer die Umwelt droht oder der Arbeitgeber oder ein anderer Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat oder diese plant.
Die Bundesregierung muss jetzt zuegig die vorliegenden Gesetzesaenderungen zum Informantenschutz von Mitarbeitern umsetzen, die bereits nach dem Gammelfleischskandal 2005 entwickelt wurden. Auf jeden Fall wird die SPD-Bundestagsfraktion durch eine eigene Gesetzesinitiative taetig werden. Verbraucherminsterin Aigner sollte statt Interviews zu geben, ihrer Aufgabe nachkommen und Verbraucher wirksam schuetzen. Der Dioxinskandal zeigt: Auf Selbstregulierungen der Lebensmittelbranche ist kein Verlass, zu hoch ist die kriminelle Energie einzelner schwarzer Schafe. Die aktuellen Faelle beweisen: Gefahr ist im Verzug.
Vielfach koennen Gesetzesverstoesse im Betrieb bereits durch interne Hinweise an den Arbeitgeber verhindert und damit Risiken und Schaeden fuer den Betrieb abgewandt werden. Wo dies nicht gelingt, muessen Hinweisgeber, die durch Informationen dazu beitragen, dass Gefahren fuer die Allgemeinheit und Schaeden von der Wirtschaft abgewandt werden, durch klare und eindeutige Regelungen geschuetzt werden. Gegenwaertig besteht fuer den einzelnen Arbeitnehmer sowie fuer den Arbeitgeber eine erhebliche Rechtsunsicherheit, in welchen Faellen Arbeitnehmer berechtigt sind, sich bei Missstaenden im Betrieb an eine ausserbetriebliche Stelle zu wenden beziehungsweise wann ein solches Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellt. Die Berechtigung einer Kuendigung oder einer anderen arbeitsrechtlichen Massnahme ist wegen fehlender Regelung zum Anzeigerecht des Arbeitnehmers und aufgrund der am Einzelfall orientierten Rechtsprechung nur schwer kalkulierbar.
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Datum: 10.01.2011 - 12:45 Uhr
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