Betreuung von Langzeitarbeitslosen - GRÜNE: Qualität von Jobcenter überprüfen
ID: 325883
Betreuung von Langzeitarbeitslosen - GRÜNE: Qualität von Jobcenter überprüfen
"Viel zu lange hat sich die Landesregierung als nicht zuständig für die Situation in den Jobcentern erklärt. Die heutige Zielvereinbarung zwischen Landesregierung und Optierenden ist deshalb nur ein erster Schritt, um die Qualität der Betreuung und Widereingliederung Arbeitsloser zu verbessern. Eine regelmäßige Evaluation und Qualitätskontrolle sind unabdingbar. Zudem muss sich die Landesregierung auch für die Langzeitarbeitslosen, die von den Arbeitsgemeinschaften betreut werden, zuständig fühlen, fordert der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Bocklet, ein Umdenken.
"Die Situation in den Jobcentern ist immer noch zu oft unbefriedigend. Die hohe Fluktuation der Mitarbeiter und die Tatsache, dass sie häufig für die komplexe Aufgabe der Betreuung Arbeitsloser nicht ausreichend qualifiziert sind, sind keine guten Voraussetzungen für eine effektive Eingliederungsarbeit. Besonders kritisch ist zu bewerten, dass die Eingliederungsvereinbarungen mit den Langzeitarbeitslosen selten eine wirkliche Qualifizierung vorsehen", so Marcus Bocklet.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 10.01.2011 - 17:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 325883
Anzahl Zeichen: 1970
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 244 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Betreuung von Langzeitarbeitslosen - GRÜNE: Qualität von Jobcenter überprüfen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).