Frank Walter Steinmeier vor dem Stockacher Narrengericht
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Der SPD Fraktionsvorsitzende und ehemalige Vizekanzler und Außenminister muss sich in diesem Jahr vor dem Gericht verantworten. Auch Angela Merkel,Guido Westerwelle und Renate Künast wurden schon durch die Stockacher verurteilt.

(firmenpresse) - Nun ist eines der wohl am besten gehüteten Geheimnisse gelüftet. Nicht einmal wikileaks konnte im Vorfeld den Namen enthüllen. Auf ihrer traditionellen Dreikönigsitzung hat Das Hohe Grobgünstige Narrengericht zu Stocken den diesjährigen Beklagten bekannt gegeben. Frank Walter Steinmeier wird sich am 3. März 2011 in der Narrenhochburg Stockach seiner Missetaten verantworten müssen.
Jahr für Jahr gelingt es dem Hohen Grobgünstigen Narrengericht zu Stocken, einen hochkarätigen Beklagten vor das Narrengericht zu zitieren. Gemäß dem Privileg, das Kuony von Stocken im Jahre 1351 erlangte, wird in jedem Jahr ein Narrengericht abgehalten. Bundeskanzlerin Angela Merkel, Außenminister Guido Westerwelle, Ex-Ministerpräsident Günther Oettinger und Finanzminister Willi Stächele stehen nach wie vor im politischen Rampenlicht wie beispielsweise Andrea Nahles oder der Saarländer Peter Müller. Zuletzt stand 2010 die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast vor Gericht.
Auch in diesem Jahr ist mit Frank Walter Steinmeier wieder ein hochkarätiger Kandidat benannt worden. Die Auswahl an geeigneten Persönlichkeiten mit Anklagepotential war in diesem Jahr größer denn je. Frank Walter Steinmeier ist nicht der erste (ehemalige) Außenminister der vor das hohe Kollegium zitiert wurde. Hans Dietrich Genscher (FDP), Joschka Fischer (Die Grünen) und nicht zu Letzt der amtierende Außenminister Guido Westerwelle (FDP) wurden durch das Stockacher Narrengericht für schuldig befunden und verurteilt.
Die Verhandlung wird am 3. März, Schmotzigen Dunschtig, in Stockach in der Jahnhalle stattfinden. Das Urteil wird wie immer weise und grobgünstig ausfallen.
Mehr Informationen zum Beklagten und dem Narrengericht ist über www.Narrengericht.de zu erfahren.
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Das Narrengericht ist eine der fasnachtlichen Institutionen in Baden-Württemberg. Ihr Recht beruht auf einem Privileg aus dem Jahre 1351.
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Datum: 11.01.2011 - 12:55 Uhr
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