Studienplätze: Fristablauf für Anträge auf außerkapazitäre Zulassung

Studienplätze: Fristablauf für Anträge auf außerkapazitäre Zulassung

ID: 326976

Stichtag ist der 15. Januar 2011


Köln, 12.1.2011 Wer seinen Wunschstudienplatz zum Sommersemester 2011 im Vergabeverfahren von Hochschulstart (ehemals „ZVS“) in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt nicht bekommt, sollte sich die Möglichkeit einer Studienplatzklage für das Sommersemester 2011 offen halten. „Hierfür ist es unerlässlich, bei den jeweiligen Hochschulen den so genannten außerkapazitären Zulassungsantrag form- und fristgerecht zu stellen“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Mascha Franzen aus Köln.



(firmenpresse) - Die Frist für die Antragstellung läuft am 15. Januar 2011 ab. Der Stichtag betrifft in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und im Saarland zusätzlich auch die Studienplätze, die von den Hochschulen direkt vergeben werden. „Die nun ablaufenden Fristen sind daher nicht nur für die Interessenten in der Human- und Zahnmedizin relevant“, warnt Franzen.
Wurde der Antrag rechtzeitig gestellt, kann der Betroffene unmittelbar nach Erhalt seines Ablehnungsbescheides eine so genannte „Studienplatzklage“ einreichen. „In diesen gerichtlichen Eilverfahren kann ein versierter Anwalt der betroffenen Hochschule in der Regel nachweisen, dass noch freie und ungenutzte Studienplätze vorhanden sind. Diese müssen dann den Klägern zugewiesen werden,“ weiß Franzen.
Wer jedoch die fristgerechte Antragstellung versäumt, ist aus dem Rennen. Vor dem Hintergrund der doppelten Abiturjahrgänge, beispielsweise im letzten Jahr in Hamburg, ist auch im Sommersemester 2011 wieder mit einem erhöhten Andrang von Studienplatzbewerbern zu rechnen, die trotz freier Plätze keinen Studienplatz erhalten werden. Man sollte sich daher rechtzeitig wappnen, um gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe zum Wunschstudienplatz zu gelangen.


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Datum: 12.01.2011 - 10:01 Uhr
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