Verpackungsrecycling: Einseitige Abzüge für Grünen Punkt nicht erlaubt
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Urteil des Landgerichts Köln bestätigt DSD-Anspruch auf volle Bezahlung
DSD hatte in dem Rechtsstreit vorgetragen, dass der zwischen den Parteien abgeschlossene Zeichennutzungsvertrag eine solche Abzugsmöglichkeit nicht hergibt. Die Befreiung von der individuellen Pflicht zur Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen, die DSD auf der Basis der Verpackungsverordnung gegenüber ihren Kunden leistet, erstreckt sich auch auf die genannten Fälle. Es sei davon auszugehen, dass der Verbraucher weder die nicht restentleerten Verpackungen und abgelaufenen Produkte noch die gestohlene Ware wieder in den Laden zurückbringe. Tatsächlich landeten die gebrauchten Verpackungen in aller Regel in der haushaltsnahen Wertstoffsammlung, wo sie Entsorgungskosten verursachen. Das Urteil sollte für alle Unternehmen, die Kürzungen gleicher Art vorgenommen haben, wegweisend sein. Es ist noch nicht rechtskräftig.
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Datum: 18.07.2007 - 14:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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Energie & Umwelt
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Freigabedatum: 18.07.2007
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