Schwerbehindert bei Diabetes / Die neue "Versorgungsmedizin-Verordnung" bringt Vorteile für Zuckerkranke
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neu geregelten Versorgungsmedizin-Verordnung einfacher werden, einen
Schwerbehindertenausweis zu erhalten, berichtet das Apothekenmagazin
"Diabetes Ratgeber". Anspruch auf einen Ausweis hat, wer täglich
mindestens vier Insulin-Injektionen benötigt und erheblich in seiner
Lebensführung eingeschränkt ist. "Damit kann jeder Diabetiker, der
seine Insulindosis selbst berechnet und anpasst, den Ausweis
bekommen", sagt Professor Stephan Martin, Ärztlicher Direktor des
Westdeutschen Diabetes- und Gesundheitszentrums in Düsseldorf. Als
Mitglied im Sachverständigenrat des Ministeriums hat er die neue
Verordnung mit erarbeitet. Der Ausweis bringt unter anderem
Steuervorteile, mehr Urlaub und einen besseren Kündigungsschutz.
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Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" 1/2011 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
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Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
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Datum: 13.01.2011 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Baierbrunn
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