Neue OZ: Kommentar zu Italien / Regierung / Justiz
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Sein Ich-bin-dann-mal-weg-Gesetz ist gescheitert. Dass sich
Regierungschef Silvio Berlusconi trotz dieses Urteils der
Verfassungsrichter gelassen zeigt, überrascht allerdings nicht. In
seinen drei aktuell größten Prozessen hat ihm das von einer sklavisch
folgenden Parlamentsmehrheit auf den Leib geschriebene Gesetz bereits
wertvolle Zeit verschafft.
Damit ist der üble Zweck erfüllt. Durfte sich der angeklagte
Regierungschef doch nach Belieben für "unabkömmlich" erklären und
Verfahren schier endlos verzögern. Im peinlichsten Prozess, in dem es
um Richterbestechung durch einen britischen Anwalt im Auftrag
Berlusconis geht, rückt die Verjährung bereits in Greifweite.
Dennoch trifft der Richterspruch punktgenau gegen den Kern
berlusconianischer Selbstdarstellung. Die soll ja stetig glauben
machen, er stehe als demokratisch Gewählter über dem Gesetz.
Lächerlicher hätte Italiens höchstes Gericht diese Selbstüberhebung
kaum machen können: Der jeweilige Richter, nicht der Regierungschef
soll hinfort über dessen Unabkömmlichkeit befinden.
So wird Berlusconi zwar als Multi-Angeklagter weiter regieren.
Aber mit diesem Urteil bleibt der Trost: Noch sind Italiens
rechtsstaatliche Reflexe wach.
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Datum: 13.01.2011 - 22:00 Uhr
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