OLG Karlsruhe bestätigt Rechtswidrigkeit der VBL-Satzung
Rechtswidrigkeit der Gegenwertforderung bei Kündigung der Beteiligung bei der VBL

(firmenpresse) - Die Anwaltskanzlei Wagner aus Karlsruhe vertritt Arbeitgeber im öffentlichen Dienst bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Zusatzversorgungskassen (ZVK), deren größte die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist. Die ZVKs gewähren mit Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes für deren Arbeitnehmer eine betriebliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung.
Kündigen Arbeitgeber ihre Beteiligung an der VBL oder an einer anderen ZVK, erhebt diese Gegenwertforderungen in vielen Fällen im sieben- bis achtstelligen Eurobereich für noch weiterhin bestehende und zu finanzierende Betriebsrenten und Rentenanwartschaften der Angestellten. Im aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe sowie in weiteren parallelen Entscheidungen vom 23.12.2010 fordern Arbeitgeber, als ehemals bei der VBL beteiligte Unternehmen, von dieser die bereits gezahlten Gegenwertforderungen zurück. In anderen Fällen wehren sich Arbeitgeber gegen die Zahlungsforderungen der VBL.
Das Berufungsgericht bestätigt damit zahlreiche erstinstanzliche Entscheidungen und prüft die Satzungsbestimmung zur Gegenwertforderung nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Gericht kritisiert, dass die VBL Zahlungen des ausscheidenden Beteiligten während der Dauer seiner Beteiligung nicht berücksichtigt. Außerdem würden Personen in die Berechnung mit einbezogen, deren Wartezeit beim Ausscheiden ihres Arbeitgebers noch nicht erfüllt sei. Auch fehle es an der Einräumung eines zur Einmalzahlung alternativen Zahlungsmodells. Die VBL kann die Gegenwertzahlung dabei auch nicht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der ergänzenden Vertragsauslegung verlangen. Das bedeutet, dass die Satzungsregelung ersatzlos entfällt und nicht durch eine andere Bestimmung ersetzt werden kann. Damit ist der Gegenwertforderung die rechtliche Grundlage entzogen.
Diese Entscheidung betrifft alle an der VBL und anderen Zusatzversorgungskassen beteiligten Unternehmen, die aus der Beteiligung ausgestiegen sind oder zukünftig aussteigen möchten. Es ist sowohl möglich, die Zahlung von Gegenwertforderungen abzulehnen sowie bereits erfolgte Zahlungen zurückzufordern. Ziel der Unternehmen ist es, ihre betriebliche Altersvorsorge auf eine wesentlich wirtschaftlichere Gestaltung umzustellen.
Weitere Informationen siehe www.ka-law.de, Menüpunkt Zusatzversorgungsrecht, Informationen für Arbeitgeber.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
vbl-olg-karlsruhe-urteil-23-12-2010-12-u-224-09
arbeitgeber-gegenwertforderung-gegenwertleistung-rechtswidrig
berufung
beteiligung
ausstieg
kuendigung
zusatzversorgung-kasse
zusatzversorgungskasse
sanierungsgeld
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über die Anwaltskanzlei Wagner
Die Anwaltskanzlei Wagner bietet Rechtsberatung in allen arbeits-, versicherungs- und sozialrechtlichen Fragestellungen. Die Kanzlei vertritt schwerpunktmäßig Arbeitgeber wie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gegen Zusatzversorgungskassen in Sachen Sanierungsgeld, Gegenwertberechnung sowie Startgutschriften, ist aber auch spezialisiert auf die Vertretung von Beamten und Angestellten. Die Tätigkeit bezieht sich dabei nicht nur auf arbeitsrechtliche Fragestellungen, sondern auch auf die Planung, Umsetzung und Vertretung bei der gesetzlichen Rente, der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, der Betriebsrente sowie bei der Beamtenversorgung.
Die Anwaltskanzlei Wagner berät und vertritt Mandanten zudem auf dem gesamten Gebiet des Zivil-, Verkehrs- sowie Verwaltungsrechts und gewährleistet über enge Kooperationspartner alle gesellschaftlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Rechtsanwalt Christian Wagner ist seit 2008 zudem als Rentenberater tätig.
Anwaltskanzlei Wagner
Rechtsanwalt Christian Wagner
Rüppurrer Straße 4
76137 Karlsruhe
Fon 0721/93 100-20
E-Mail: info(at)ka-law.de
Web: www.ka-law.de
PR-Agentur blödorn pr
Heike Blödorn
Alte Weingartener Str. 44
76227 Karlsruhe
Fon 0721 / 9 20 46 40
E-Mail: bloedorn(at)bloedorn-pr.de
Datum: 16.01.2011 - 18:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 329320
Anzahl Zeichen: 2567
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Arbeit
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.01.2011
Diese Pressemitteilung wurde bisher 833 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG Karlsruhe bestätigt Rechtswidrigkeit der VBL-Satzung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Anwaltskanzlei Wagner (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Anwaltskanzlei Wagner aus Karlsruhe vertritt Angestellte im öffentlichen Dienst, die über ihren Arbeitgeber bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) pflichtversichert sind und neben ihrer gesetzlichen Rente eine Zusatzversorgung erhalten, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüch
Gerichte verbieten Fiktivabzug bei der Anrechnung rumänischer Renten ...
Die Anwaltskanzlei Wagner aus Karlsruhe vertritt Rentner, die zum Teil in Rumänien geboren, nach Deutschland übergesiedelt sind und in beiden Staaten rentenversicherungspflichtige Arbeitszeiten zurückgelegt haben, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung. Die
Weitere Mitteilungen von Anwaltskanzlei Wagner
Mit altem Schwung ins neue Jahr ...
Hamburg, 11. Januar 2011 – Noch liegen die positiven Meldungen der gesunkenen Arbeitslosigkeit im Jahr 2010 und der weiter sinkenden Arbeitslosigkeit für 2011 im Ohr. Doch werden bereits Stimmen laut, die vor einer Verknappung der Arbeitskräfte und damit vor Fachkräftemangel warnen. Eine aktuel
Arbeitsklima-Index erreicht erstmals wieder Vor-Krisen-Niveau ...
Fulda, 15. Dezember 2010 – Das vierte Quartal entwickelt sich für deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefühlt positiv. Zum Jahresende hin steigt der repräsentative Arbeitsklima-Index der JOB AG erstmals wieder auf das Niveau des Vor-Krisen Jahres 2008. Der aktuelle Wert von 7,6 auf eine
Osteuropäische Billigtarifverträge müssen verhindert werden ...
Sven Kramer, stellvertretender Bundesvorsitzender des iGZ und Geschäftsführer der PEAG Personal GmbH, kommentiert die Debatte um den Mindestlohn: „Die ablehnende Haltung von Teilen der FDP zu einer Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz ist völlig unverständlich. Offensichtl
Qualitätssicherung von Arbeitsmarktinstrumenten im Fokus ...
Gerd Galonska, Geschäftsführer der PEAG Personalentwicklungs- und Arbeitsmarktagentur GmbH, kommentiert die HEGA: „Bei dem Gesetz geht es darum, die Qualität im Transferbereich zu steigern. Das begrüßen wir natürlich sehr. Im neuen Gesetz und in der HEGA sind auch Aspekte verankert, die wir




