Branchentarifvertrag fuer den SPNV ist ein grosser Erfolg fuer die Beschaeftigten der Branche

Branchentarifvertrag fuer den SPNV ist ein grosser Erfolg fuer die Beschaeftigten der Branche

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Branchentarifvertrag fuer den SPNV ist ein grosser Erfolg fuer die Beschaeftigten der Branche



(pressrelations) - hlichterspruch im SPNV erklaeren der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer und der bahnpolitische Sprecher Martin Burkert:

Die von dem Schlichter Peter Struck praesentierte Einigungsempfehlung ueber einen Branchentarifvertrag im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist als grosser Erfolg fuer die Beschaeftigten zu bewerten und durchweg zu begruessen. Auf den einheitlichen Branchentarifvertrag einigten sich die Deutsche Bahn (DB), die Unternehmen Abellio, Arriva, Benex, Keolis, Veolia und Hessische Landesbahn sowie die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in einem Schlichtungsverfahren.

Der vorgeschlagene Tarifvertrag ist ein bedeutender Schritt zu deutschlandweit einheitlichen Beschaeftigungsbedingungen im Regionalverkehr. Der Branchentarifvertrag fuer den SPNV veranlasst nunmehr alle an einer Ausschreibung beteiligten Unternehmen, die Personalkosten mindestens auf dem Niveau des Branchentarifvertrages zu kalkulieren. Lohndumping wird somit verhindert. Der Branchentarifvertrag sichert einen fairen Wettbewerb, der nicht mehr auf dem Ruecken der Beschaeftigten ausgetragen werden kann.

Im Wettbewerb muessen sich jetzt technisch anspruchsvolle, finanziell innovative und operativ interessante Angebote durchsetzen, ohne dass Lohndumping zu Lasten der Beschaeftigten der ausschlaggebende Faktor bei der Vergabe wird.

Hinzu kommt: Mit den vereinbarten Tarifstandards kehrt Sicherheit in die Planung von Schienenverkehrsunternehmen ein.

Der regionale Schienenverkehr wird insgesamt stabilisiert, der Schienenverkehrsstandort Deutschland gewinnt an Bedeutung.

Der Branchentarifvertrag SPNV gilt fuer die rund 32.000 Beschaeftigten im Personennahverkehr. Vorgesehen ist, dass der Branchentarifvertrag fuer alle Ausschreibungen und Vergaben anzuwenden ist, die nach dem 30. April 2011 erfolgen.

Die Bundeslaender sind aufgefordert, den Tarifvertrag in ihre Ausschreibungen fuer den Personennahverkehr aufzunehmen.




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Datum: 18.01.2011 - 22:15 Uhr
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