Peter Liese: EU hat nach einer schweren Geburt ein Baby zur Welt gebracht - dieses muss gepflegt werden, damit es wächst und gedeiht
ID: 331884
Peter Liese: EU hat nach einer schweren Geburt ein Baby zur Welt gebracht - dieses muss gepflegt werden, damit es wächst und gedeiht
"Das Europäische Parlament und die anderen EU-Institutionen haben nach einer wirklich schweren Geburt ein Baby zur Welt gebracht. Dieses muss gepflegt werden, damit es wächst und gedeiht." Dies erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/Christdemokraten) Dr. med. Peter Liese anlässlich der Annahme der Richtlinie über Patientenrechte im Europäischen Parlament am Mittwoch.
Nach langjähriger Diskussion haben sich die Abgeordneten mit den Vertretern des Ministerrates auf einen Kompromiss geeinigt; daher gilt die Zustimmung der Gesundheitsminister als Formsache. Die Richtlinie setzt die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes um, nach der jeder Patient das Recht hat, sich im Ausland behandeln zu lassen. Bei ambulanten Dienstleistungen, wie z.B. der Anpassung eines Hörgerätes, braucht man keine Vorabgenehmigung. Bei Behandlungen, die mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden sind, muss man sich vorher bei seiner Krankenkasse den Aufenthalt genehmigen lassen.
"Das Recht, sich im Ausland behandeln zu lassen, hat der Europäische Gerichtshof schon vor über zehn Jahren postuliert. Leider haben viele Mitgliedstaaten es bis heute nicht umgesetzt. Dies ist zynisch, denn dadurch wurde jeder einzelne Patient auf den Klageweg verwiesen. Im schlimmsten Fall konnte der Patient gestorben sein, bevor das Urteil gesprochen war. Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ist besonders wichtig für Patienten, die auf einer Warteliste stehen. Die können sich nämlich in einem anderen Land schneller behandeln lassen. Auch für Bürgerinnen und Bürger im grenznahen Raum oder Menschen, die aus privaten Gründen, z. B. wegen Familienangehörigen, eine Operation lieber im Ausland durchführen lassen, können profitieren. Medizinisch besonders wichtig ist es bei hoch spezialisierten Behandlungen, z. B. für seltene Erkrankungen, die nicht in jedem Land angeboten werden", so der Arzt und Europaabgeordnete.
Für die deutschen Patienten ändert sich durch die Richtlinie nicht so viel, da deutsche Krankenkassen in der Regel einen Aufenthalt im Ausland auch bisher schon erstattet haben. Allerdings gibt es durch die Schaffung sogenannter nationaler Kontaktstellen in Zukunft die Möglichkeit, sich besser über die Situation in den anderen Mitgliedsstaaten zu informieren. "Eine unabhängige Stelle gibt den Patienten beispielsweise Auskunft über Qualitätsstandards im Ausland und die Frage der Haftung im Falle von Behandlungsfehlern", so Liese. Außerdem sollen europäische Referenznetzwerke, insbesondere im Bereich der seltenen Erkrankungen, aufgebaut werden, damit die Mitgliedstaaten besser zusammenarbeiten können. "Optimal ist natürlich, wenn der Patient nicht reisen muss, sondern das Fachwissen in Europa so gut vernetzt ist, dass man auch vor Ort die bestmögliche Diagnostik und Behandlung bekommt", so Liese. Große Chancen bietet die Richtlinie für die deutschen Ärzte und Krankenhäuser. "Trotz aller Unkenrufe ist unser Gesundheitssystem im Vergleich mit anderen Ländern der EU noch recht gut, daher können wir hoffen, unsere Einrichtungen durch Patienten aus anderen europäischen Ländern besser auszulasten und dringend notwendige Operationen von Patienten auf der Warteliste zukünftig in Deutschland durchzuführen", so Peter Liese, der als Arzt unter anderem in einer Kinderklinik und einer Gemeinschaftspraxis für Allgemeinmedizin gearbeitet hat.
Dr. med. Peter Liese
Mitglied des Europäischen Parlaments
Büro Brüssel
Tel. +32-2-28 45981
Fax +32-2-28 49981
Europäisches Parlament ASP 10 E 158
B- 1047 Bruxelles
E-Mail neu: peter.liese@europarl.europa.eu
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 19.01.2011 - 21:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 331884
Anzahl Zeichen: 4194
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 293 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Peter Liese: EU hat nach einer schweren Geburt ein Baby zur Welt gebracht - dieses muss gepflegt werden, damit es wächst und gedeiht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Dr. med. Peter Liese (MdEP) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Brüssel - Der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute nahezu einstimmig einer Ausnahmeregelung für MRT-Anwendungen (Kernspintomographie) im Rahmen der Richtlinie zu elektromagnetischen Feldern (EMF-Richtlinie) zugestimmt, um den Einsatz dieser wichtigen medizinischen Anwendun
Peter Liese: 'Urteil wird Investitionen in ethisch vertretbare Alternativen lenken, dies ist gut für die Patienten und gut für die Werte in Europa' ...
Brüssel - Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass menschliche Embryonen und daraus gewonnene Zellen nicht patentiert werden dürfen. Damit erleidet der deutsche Forscher Oliver Brüstle eine schwere Schlappe. Brüstle hatte bereits Ende der 90er Jahre ein Patent auf sogenannte neurale Vo
CDU-Europaabgeordneter Peter Liese teilt Kritik der Lebenshilfe ...
Berlin/Brüssel - Der CDU-Europaabgeordnete und Arzt Dr. med. Peter Liese teilt die Kritik der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung an der Förderung eines vorgeburtlichen Schwangerschaftstest zur Diagnose des Downs-Syndoms durch das Bundesforschungsministerium. Da
Weitere Mitteilungen von Dr. med. Peter Liese (MdEP)
Muslimisches SeelsorgeTelefon nominiert für den Aspirin Sozialpreis 2011 ...
i>Muttersprachliches Hilfsangebot erhält Mehrheit beim Online-Voting Preisverleihung am 12. Mai 2011 in Berlin Leverkusen, 19. Januar 2011 ? Die Internet-Nutzer haben entschieden: Bei der Online-Abstimmung für den Aspirin Sozialpreis 2011 wählten sie das "Muslimische Seel-sorgeTel
Europarlament berät grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ...
hat das Europäischen Parlament in Straßburg die Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung angenommen. Mit der Richtlinie werden die Rechte aller Patientinnen und Patienten, die europaweit Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen wollen,
Ein Recht auf Gesundheit - Neuer Kongress GesundheitRechtWirtschaft in Karlsruhe ...
rzeit arbeiten über 4,5 Millionen Menschen in Deutschland in der Gesundheitswirtschaft, das sind über 11,5 Prozent aller Beschäftigten. Und der Bedarf an ärztlichen, medizinischen und pflegerischen Dienstleistungen steigt durch die höhere Lebenserwartung der Bevölkerung und zunehmende chronisc
PKV begrüßt das Urteil des Bundessozialgerichts zum Krankenversicherungsschutz für Hilfebedürftige ...
eutigen Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 4 AS 108/10 R), wonach das Jobcenter für einen Hilfebedürftigen angemessene Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe erstatten muss, erklärt der Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach: &q




