HOFF: Zügige Aufklärung bei geöffneter Soldatenpost notwendig (19.01.2011)
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HOFF: Zügige Aufklärung bei geöffneter Soldatenpost notwendig (19.01.2011)
Ich halte die durch den Wehrbeauftragten geschilderten Vorgänge für untragbar. Das Postgeheimnis ist ein in der Verfassung garantiertes Grundrecht. Unsere Soldatinnen und Soldaten im Einsatz haben Anspruch auf einen ungestörten Briefwechsel mit ihren Angehörigen in Deutschland. Ich begrüße, dass der Verteidigungsminister eine zügige und vollständige Aufklärung zugesagt hat. Dieser Vorgang muss Konsequenzen haben und darf sich nicht noch einmal wiederholen.
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Datum: 19.01.2011 - 22:15 Uhr
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