Fördermitteltipp: Neue KfW-Fördergelder zur Heizungsmodernisierung
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- Zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse für die
energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des
"CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes
Neben umfassenden Gebäudesanierungen fördert die KfW Bankengruppe
ab dem 1. März im Rahmen des Programms Energieeffizient Sanieren auch
wieder Einzelmaßnahmen. Von den zinsgünstigen Krediten (KfW-Programm
152) und attraktiven Investitionszuschüssen (KfW-Programm 430)
profitieren insbesondere Eigenheimbesitzer: Falls das Wohnhaus aus
Kostengründen nicht einmalig komplett saniert werden kann, besteht
die Möglichkeit die Energiebilanz des Hauses durch einzelne
Sanierungsschritte zu verbessern. So werden unter anderem als
Einzelmaßnahmen gefördert: Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
oder die Erneuerung der Heizung einschließlich Einbau einer
Umwälzpumpe der Effizienzklasse A und ggf. einer hocheffizienten
Zirkulationspumpe sowie die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs.
"Eigenheimbesitzer, die sich momentan mit einem Modernisierungswunsch
auseinandersetzen, sollten sich schon jetzt vom Fachhandwerk beraten
lassen, um dann Anfang März die Fördermittel der KfW beantragen zu
können. Denn die Zuschüsse gibt es nur, solange der Fördermitteltopf
reicht", rät Horst Eisenbeis von der VdZ / Forum für Energieeffizienz
in der Gebäudetechnik e.V.
Die Höhe des Investitionszuschusses beträgt 5 % der förderfähigen
Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Für alle
Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden
nicht ausgezahlt. Wichtig: die Fördermittel müssen vor Beginn der
Arbeiten beantragt werden! Nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens
36 Monate nach Zusage über die Zahlung eines Zuschusses, ist ein
Nachweis über die programmgemäße Durchführung des Vorhabens zu
führen. Darüber hinaus empfiehlt die KfW bei Gesamt- und
Einzelmaßnahmen eine qualifizierte Baubegleitung z. B durch einen
Energieberater.
Die Kosten für die Baubegleitung sind ebenso förderfähig - mehr
dazu finden Sie unter dem Hinweis "Sonderförderung Programmnummer
431". Eine Liste der förderfähigen Leistungen sowie weitere
Informationen zu den Programmen erhalten Sie im Internet unter
www.kfw-zuschuss.de oder im Info-Center der KfW 01801-335577.
Durch den kalten Winter rechnen viele Experten damit, dass es
einen großen Ansturm auf das neue Angebot der KfW geben wird. Eine
wichtige Komponente müssen Heizungsmodernisierer bei der Beantragung
von KfW Förderungen aber beachten: Beim Austausch einer
Heizungsanlage ist der Nachweis zur Durchführung des Hydraulischen
Abgleichs zu erbringen. Das von der KfW geforderte und vom
Fachhandwerker auszufüllende VdZ-Bestätigungsformular sowie die
VdZ-Information 16 zum Hydraulischen Abgleich, können unter
www.intelligent-heizen.info kostenfrei heruntergeladen werden.
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Iris Ehrenberg / Jürgen Bähr
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Datum: 20.01.2011 - 14:44 Uhr
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