Bundesregierung verweigert Hartz-IV-Empfängern Teilhabe: Paritätischer kritisiert neue Regelungen zum Ehrenamt
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Wohlfahrtsverband die Pläne der Bundesregierung,
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliches Engagement künftig als
Einkommen voll auf den Hartz-IV-Regelsatz anzurechnen. Der Verband
unterstützt die Forderungen der SPD und des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes, die rechtliche Diskriminierung von
Hartz-IV-Empfängern im Ehrenamt zu verhindern.
"Während das Engagement normalerweise durch einen steuerlichen
Freibetrag von 2100 Euro honoriert wird, wird der Langzeitarbeitslose
für seinen freiwilligen Einsatz im Sportverein oder als
ehrenamtlicher Bürgermeister durch Kürzungen seines Regelsatzes
bestraft. Sollte diese Regelung Gesetzeskraft erlangen, würde die
Zwei-Klassen-Gesellschaft auch im Ehrenamt Einzug halten", warnt
Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.
"Statt froh zu sein, wenn Hartz-IV-Empfänger sich trotz ihrer
schwierigen Lage für unser Gemeinwesen engagieren, manifestiert die
Bundesregierung Ausschluss und Ausgrenzung", so Jüttner. Es sei
geradezu grotesk, wenn ausgerechnet im Europäischen Jahr des
freiwilligen Engagements die Bedingungen für das Ehrenamt
verschlechtert würden.
Die jetzige Gesetzeslage ist nach Ansicht des Verbandes
beizubehalten.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/ 24 636 305, E-Mail: pr@paritaet.org
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Datum: 21.01.2011 - 11:21 Uhr
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