Wer im Rahmen einer beruflichen Ausbildung ins Ausland geht, ist gesetzlich unfallversichert

Wer im Rahmen einer beruflichen Ausbildung ins Ausland geht, ist gesetzlich unfallversichert

ID: 333991

Wer im Rahmen einer beruflichen Ausbildung ins Ausland geht, ist gesetzlich unfallversichert




(pressrelations) - Hinweisen zum Versicherungsschutz erschienen

24.01.2011
Gehen Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit vorübergehend ins Ausland, so sind sie unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Auslandsaufenthalte von Auszubildenden können auf verschiedene Arten organisiert werden. Versicherungsschutz besteht entweder über den Ausbildungsbetrieb oder über die Berufsschule. Entscheidend ist, dass der Auslandsaufenthalt keine Unterbrechung des Ausbildungsverhältnisses darstellt und dem Ausbildungsziel dient. Der Ausbildungsbetrieb oder die Bildungsstätte müssen den Aufenthalt im Ausland befürworten. Das heißt, der Auszubildende muss weiterhin den Weisungen des inländischen Ausbildungsbetriebes unterliegen. Halten sich Auszubildende aus schulischem Anlass im Ausland auf, und ist der Auslandsaufenthalt von der Bildungseinrichtung organisiert, besteht ebenfalls Unfallversicherungsschutz.

Versichert sind dann alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Besuch der ausländischen Bildungseinrichtung oder der praktischen Tätigkeit liegen. Dies schließt die jeweilige An- und Abreise mit ein. Nicht versichert während der Zeit im Ausland sind alle Freizeitaktivitäten und privaten Besorgungen.

Alle wichtigen Informationen rund ums Thema enthält die neue Broschüre "Sicher im Ausland - Auszubildende" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz, die Art der versicherten Tätigkeiten und Hinweise dazu, was zu tun ist, wenn im Ausland ein Unfall passiert. Sie richtet sich an Auszubildende und ihre Ausbilder in betrieblichen oder schulischen Ausbildungsstätten. Die Broschüre kann über den zuständigen Unfallversicherungsträger bestellt werden. Bei Bezug über die DGUV kann die Broschüre als PDF heruntergeladen oder unter www.dguv.de/publikationen bestellt werden.


Pressekontakt:


Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Pressestelle Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 24.01.2011 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 333991
Anzahl Zeichen: 2424

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 210 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wer im Rahmen einer beruflichen Ausbildung ins Ausland geht, ist gesetzlich unfallversichert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wandel der Arbeitswelt birgt Chancen und Risiken ...

Kommentar zum Grünbuch "Arbeiten 4.0" des Bundesarbeitsministeriums veröffentlicht Der Wandel der Arbeitswelt birgt aus Sicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Chancen und Risiken für Arbeitsschutz und soziale Sicherheit. ...

Nationale Präventionskonferenz konstituiert sich ...

Heute hat sich die Nationale Präventionskonferenz (NPK) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Spitzenorganisationen von Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung konstituiert. Damit ist auch der Startschuss für eine nationale Präventi ...

Alle Meldungen von Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z