Schmelzer: Es darf nicht zu einer Vorverurteilung kommen
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Zur kurzfristigen Entbindung des Kommandanten der Gorch Fock von
seinem Kommando erklärt der 1. Stellvertreter des Bundesvorsitzenden,
Oberstabsbootsmann Wolfgang Schmelzer: "Die erhobenen Vorwürfe müssen
umfassend aufgeklärt werden. Bis dahin darf es aber nicht zu einer
Vorverurteilung kommen. Es kann aus Fürsorgegründen sinnvoll sein,
den Kommandanten nach Deutschland zurück zu holen."
Auch für diesen gelte die Unschuldsvermutung so lange, bis ihm
persönlich ein Vergehen nachgewiesen werde. Allein aufgrund der
anstehenden Untersuchung dürfe er keinen Karrierenachteil erleiden.
Als langjährigem Mitglied des Deutschen BundeswehrVerbandes steht dem
Kommandanten wie jedem anderen Mitglied der Rechtsschutz des
Verbandes zur Seite.
"Das Ergebnis der Untersuchung ist abzuwarten", betont Schmelzer.
Pressekontakt:
Frank Henning, 0228/3823-212
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Kujat kritisiert Ablösung des "Gorch-Fock"-Kommandanten">

Datum: 24.01.2011 - 15:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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Politik & Gesellschaft
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