Die Deutsche Kinderhilfe e.V. begrüßt das Aachener Urteil zur 24-Stunden-Überwachung von Rückfalltätern - Signalwirkung für ganz Deutschland
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Die Deutsche Kinderhilfe e.V. begrüßt das Aachener Urteil zur 24-Stunden-Überwachung von Rückfallt(firmenpresse) - "Die Deutsche Kinderhilfe begrüßt das Urteil des Aachener Verwaltungsgerichtes, das die 24-Stunden-Überwachung des Heinsberger Sexualstraftäters für rechtmäßig erklärt hat. Auch wenn das nur die zweitschlechteste Lösung ist: Für die Bevölkerung und insbesondere Kinder ist ein Schutz vor dem drohenden Rückfallrisiko, das hier und in bundesweit 70 bis 100 weiteren Fällen, in denen die nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben werden musste, vorerst weiterhin möglich", erklärte der Vorstandsprecher der Deutschen Kinderhilfe e.V., Rolf Stöckel, heute in Berlin.
Seit Jahren fordert die Deutsche Kinderhilfe eine europarechtskonforme Veränderung der Gesetze über die nachträgliche Sicherungsverwahrung hin zu konsequentem Bevölkerungs- und Opferschutz sowie zu geschlossenen Therapieeinrichtungen - auch im Interesse der Täter. Die europäischen Richter haben ja zu Recht geurteilt, dass die nachträgliche Verlängerung der Haft, ohne weitere Maßnahmen, nicht mit dem Rechtsstaat zu vereinbaren ist. Hier hat die Politik nicht nur Kosten gescheut, sondern mit schlecht gemachten Gesetzen über Jahre versagt. Das Anfang des Jahres verabschiedete Gesetz zur Unterbringung gefährlicher Rückfalltäter war ein erster Schritt, da die Bundesländer aber keine entsprechenden Einrichtungen für gefährliche Sexualstraftäter vorhalten, wird es wie in Heinsberg in vielen Fällen bei einer 24-Stunden-Überwachung bleiben müssen.
Das Urteil hat in wünschenswerter Klarheit festgestellt, dass bei diesen tickenden Zeitbomben eine 24-Stunden-Überwachung geboten und rechtsstaatlich möglich ist. Auch wenn dies teuer ist - der Schutz der Kinder vor Wiederholungstätern gebietet diese Kosten. Elektronische Fußfesseln bieten diese Sicherheit nicht. Fälle wie in Berlin oder Duisburg, bei denen eine Überwachung unterblieb und Sexualstraftäter sich wieder an Kindern vergehen konnten, dürfen sich nach diesem Urteil nicht wiederholen. Insofern geht von dem Urteil eine bundesweite Signalwirkung aus.
Obwohl aufwendig, teuer und umstritten, ist die 24-Stunden-Überwachung faktisch z. Zt. das einzige Instrument, von Gutachtern als gefährliche Wiederholungstäter beurteilte Strafentlassene wirksam an der Begehung schwerster Straftaten zu hindern.
"Die Bundespolitik hat Anfang des Jahres zu spät, aber immerhin reagiert. Solange aber nicht bundesweit sog. "Longstay-Einrichtungen" für gefährliche Straftäter in den Bundesländern entstehen, ist dieses Gesetz nicht mehr als eine Hülle - ein Placebo. Es ist an der Bundesjustizministerin, gemeinsam mit den Länderjustizministern dieses Problem unverzüglich anzugehen", fordert Vorstandsprecher Rolf Stöckel, " Andernfalls machen sich Bundesregierung und Länder mitschuldig an jeder Rückfalltat dieser tickenden Zeitbomben, die nun ständig überwacht werden müssen."
Für weitere Informationen und Rückfragen steht der Vorstandssprecher, Rolf Stöckel, jederzeit zur Verfügung.
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Datum: 25.01.2011 - 11:55 Uhr
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