"Selbstbestimmungsrecht des Patienten entscheidend"

"Selbstbestimmungsrecht des Patienten entscheidend"

ID: 335006

Zum Freitod der wegen Totschlags angeklagtenÄrztin Dr. Bach



(firmenpresse) - Mit Betroffenheit nimmt die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. den Freitod der Ärztin Dr. Mechthild Bach zur Kenntnis, der am Dienstag bekannt wurde. Wegen 13-fachen Totschlags musste sich die Ärztin seit 2005 in einem der wohl größten Sterbehilfe-Prozesse in Deutschland vor dem Landgericht Hannover verantworten. Vor wenigen Tagen zog das Gericht in Betracht, zwei der Todesfälle sogar als "Mord" zu bewerten. Dann hätte der 61-Jährigen eine lebenslange Haft gedroht.

"Ohne diesen Fall zu bewerten, muss klar sein: Kein Arzt darf sich über das Selbstbestimmungsrecht des Patienten hinwegsetzen", sagt deshalb DGHS-Präsidentin Elke Baezner. "Allein der Wille des Patienten, sei dieser in einer Patientenverfügung schriftlich hinterlegt oder mündlich geäußert, muss Maßstab allen ärztlichen Handelns oder Unterlassens sein." Eine Behandlung darf zwar nicht gegen den Willen des Patienten weitergeführt werden, nach dem jüngsten BGH-Urteil vom 25. Juni 2010 ist sogar ein Behandlungsabbruch durch "aktives Tun" nicht strafbar. Allerdings muss dies eindeutig dem Willen des Patienten entsprechen. Es ist zu bedauern, dass durch diese tragische Entwicklung keine Chance mehr besteht, eine für die ärztliche Praxis am Lebensende wichtige Grundsatzentscheidung herbeizuführen.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 31. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.




PresseKontakt / Agentur:

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Wega Wetzel
Kronenstr. 4
10117
Berlin
wega.wetzel(at)dghs.de
030-21222337-22
http://www.dghs.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Angebot der Sprachschule Wall Street Institute: One week for free! / Im Februar kann man den Englischkursanbieter eine Woche lang kostenlos testen. SWR Fernsehen Programmhinweise von Donnerstag, 27.01.11 (Woche 4) bis Freitag, 11.03.11 (Woche 10)
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.01.2011 - 12:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 335006
Anzahl Zeichen: 1386

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Kurt F. Schobert
Stadt:

Augsburg


Telefon: 0821-502350

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 318 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
""Selbstbestimmungsrecht des Patienten entscheidend""
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

DGHS erwartet Engagement für Selbstbestimmung ...

Von dem soeben vereidigten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erwartet die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht bis zum Lebensende. "Als Minister ist er dem Grundgesetz v ...

DGHS erwirkte einstweilige Verfügung gegen DIPAT ...

Das Landgericht Augsburg hat am 16.08.2017 gegen die "DIPAT Die Patientenverfügung GmbH" eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach ist es dem Onlinedienst DIPAT mit Sitz in Leipzig ab sofort untersagt, Werbung mit folgenden Aussagen zu ...

DGHS erwirkt einstweilige Verfügung gegen DIPAT ...

Das Landgericht Augsburg hat am 16. August 2017 gegen die "DIPAT Die Patientenverfügung GmbH" eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach ist es dem Onlinedienst DIPAT mit Sitz in Leipzig ab sofort untersagt, Werbung mit folgenden wahrhe ...

Alle Meldungen von Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z