"Selbstbestimmungsrecht des Patienten entscheidend"
Zum Freitod der wegen Totschlags angeklagtenÄrztin Dr. Bach
"Ohne diesen Fall zu bewerten, muss klar sein: Kein Arzt darf sich über das Selbstbestimmungsrecht des Patienten hinwegsetzen", sagt deshalb DGHS-Präsidentin Elke Baezner. "Allein der Wille des Patienten, sei dieser in einer Patientenverfügung schriftlich hinterlegt oder mündlich geäußert, muss Maßstab allen ärztlichen Handelns oder Unterlassens sein." Eine Behandlung darf zwar nicht gegen den Willen des Patienten weitergeführt werden, nach dem jüngsten BGH-Urteil vom 25. Juni 2010 ist sogar ein Behandlungsabbruch durch "aktives Tun" nicht strafbar. Allerdings muss dies eindeutig dem Willen des Patienten entsprechen. Es ist zu bedauern, dass durch diese tragische Entwicklung keine Chance mehr besteht, eine für die ärztliche Praxis am Lebensende wichtige Grundsatzentscheidung herbeizuführen.
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DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 31. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
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Datum: 25.01.2011 - 12:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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