Die Zahnzusatzversicherung als Leistungsträger für kieferorthopädische Behandlungen

Die Zahnzusatzversicherung als Leistungsträger für kieferorthopädische Behandlungen

ID: 335756

Eine kieferorthopädische Behandlung kostet viel Geld, vor allem wenn sich die Gesetzliche Krankenversicherung nicht daran beteiligt. Die Zahnzusatzversicherung ist als Ergänzung eine gute Lösung.



Die Zahnzusatzversicherung als Leistungsträger für kieferorthopädische BehandlungenDie Zahnzusatzversicherung als Leistungsträger für kieferorthopädische Behandlungen

(firmenpresse) - Durch die Gesundheitsreform hat sich vieles geändert, auch im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung. Das 5. Sozialgesetzbuch (SGB V. § 55) regelt eindeutig, wie hoch die Eigenbeteiligung der Patienten im Bereich der Zahnmedizin ausfällt. Dadurch hat sich die private Zahnzusatzversicherung als Ergänzung zu einer der beliebtesten Versicherungen gesteigert.

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist von Geburt an möglich. Gerade für Kinder ist dieses sinnvoll, da in vielen Fällen im Laufe der Jahre mit kieferorthopädischen Maßnahmen zu rechnen ist. Die Empfehlung ist, eine Zahnzusatzversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Denn: Wird vom Kieferorthopäden im Vorfeld eine Behandlung angeraten, übernimmt keine Gesellschaft den späteren Versicherungsschutz.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Die Gesetzliche Krankenversicherung definiert klar, bei welchem Kieferzustand überhaupt eine Erstattung erfolgt: Der Grad der Kieferfehlstellung wird in Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG-Stufen) eingeteilt. Hier gibt es fünf Stufen. In den Stufen 1 und 2 wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung keine Leistung erbracht. Ab der 3. Stufe erfolgt eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Im Regelfall werden bei einer kieferorthopädischen Behandlung 80 Prozent der Kosten für eine wirtschaftliche und medizinisch notwendige Behandlung übernommen, für jedes weitere Kind im gemeinsamen Haushalt übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent der Kosten (SGB V. § 29).

Wenn also beim Kind die KIG-Stufe 1 oder 2 vorliegt, kann die kieferorthopädische Maßnahme nur durch eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden. Nur wenige Gesellschaften bieten eine Zahnzusatzversicherung mit Übernahme der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung an. Eine sehr hohe Erstattung bieten die ARAG und die Schweizer CSS mit 80 Prozent der Kosten. Darüber hinaus beinhaltet der Tarif der CSS auch die professionelle Zahnreinigung für Kinder, die bei erhöhtem Kariesrisiko sehr sinnvoll ist. Auch die Fissurenversiegelung wird von der CSS sogar für die Milchzähne erstattet.



Erfahrungsgemäß möchten Kinder nicht mit der Kassenversorgung herumlaufen, Motive von Spiderman, Sponge Bob oder Lillifee machen die Zahnspange attraktiver und "cooler". Die CSS erstattet im diesem Bereich noch einmal bis zu 600 Euro pro Kiefer, wenn die KIG-Stufen 3 bis 5 diagnostiziert werden.

Ein frühzeitiger Einstieg in die Zahnzusatzversicherung macht deshalb auch Sinn, da die ARAG eine Leistungsstaffelung in den ersten beiden Versicherungsjahren vorsieht. Hingegen kann man bei der CSS nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit ohne Leistungsstaffelung die vollen Leistungen in Anspruch nehmen.

Bildquelle: Margit, www.pixelio.de
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