EU: Behindertenrechtskonvention braucht Richtlinie zur Umsetzung
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EU: Behindertenrechtskonvention braucht Richtlinie zur Umsetzung
Im Sinne der Harmonisierung der europaeischen Standards begruessen wir die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ausdruecklich. Die Europaeische Union wird als politische Ebene immer wichtiger. Die Kommission und die belgische Ratspraesidentschaft haben damit bewiesen, dass sie es mit der Umsetzung der "EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderung 2010-2020" ernst meinen. Wir hoffen, dass nun weitere Schritte zur Umsetzung der UN-Konvention seitens der Europaeischen Union folgen. Neben der Weiterentwicklung bisheriger Regelungen, wie der Antidiskriminierungs-Richtlinie, erscheint nun eine eigenstaendige EU-Behindertenrechts-Richtlinie als der naechste logische Schritt. Ueber eine solche Richtlinie sollte die EU die Mitgliedsstaaten zur Durchsetzung der Inklusion verpflichten.
Die EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderung gibt den Europaeischen Institutionen die Moeglichkeit, die Ziele der Behindertenrechtskonvention durch eine Richtlinie umzusetzen. Es ist der EU-Kommission nur zu empfehlen, durch die Festlegung verbindlicher Ziele die volle Teilhabe behinderter Menschen zu sichern. Die juengste Wirtschaftskrise hat ueberall in Europa aufgezeigt, dass behinderte Menschen die ersten sind, die schlechte wirtschaftliche Entwicklungen zu spueren bekommen. Die Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen und das Ziel der Inklusion haben in einer offenen Gesellschaft, wie der EU, mit offenem Binnenmarkt und Freizuegigkeit schon lange eine europaeische Dimension.
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Datum: 26.01.2011 - 16:45 Uhr
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