DGAP-News: zCapital fordert vollständige Abschaffung der Kontrollprämie beiÜbernahmen
ID: 336608
zCapital fordert vollständige Abschaffung der Kontrollprämie beiÜbernahmen
27.01.2011 / 08:10
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Zug, 27. Januar 2011
Medieninformation
zCapital fordert vollständige Abschaffung der Kontrollprämie beiÜbernahmen
DieÜbernahmekommission schlug die Abschaffung der Kontrollprämie bei
Firmenübernahmen vor. Von den zwei vorgeschlagenen Variantenüberzeugt
allerdings nur die vollständige Abschaffung der Kontrollprämie. zCapital
wünscht sich eine rege Beteiligung der Investorengemeinde an der Anhörung
und fordert sie auf, ebenfalls die vollständige Abschaffung der
Kontrollprämie zu unterstützen.
Bisheriges Recht erlaubt Kontrollprämie
Erwirbt ein Aktionär mindestens ein Drittel der Stimmrechte einer
börsenkotierten Gesellschaft, muss er einöffentliches Angebot zum Kauf
allerübrigen Aktien machen. Dabei darf deröffentliche Angebotspreis bis
zu 25% tiefer liegen als der zuvor den Hauptaktionären bezahlte
Aktienpreis. Diese Kontrollprämie soll nach dem Vorschlag derÜbernahmekommission abgeschafft werden, da sie dem Prinzip der
Gleichbehandlung der Aktionäre widerspricht und im europäischen Vergleich
unüblich ist. In der europäischen Union wurde die Kontrollprämie bereits
2004 abgeschafft.
Abschaffung der Kontrollprämie ist ein wichtiges Anliegen
Aufgrund der hohen Anzahl Grossaktionäre bei Schweizer Aktiengesellschaften
ist die Abschaffung der Kontrollprämie ein wichtiges Anliegen. Zuletzt
zeigte sich starker Widerstand von Anlegern bei denÜbernahmen von Quadrant
und der vollständigen Alcon-Übernahme durch Novartis. Bei fast der Hälfte
der von uns untersuchten 150 Schweizer Aktiengesellschaften hält ein
Grossaktionär mindestens 30% des Kapitals. In den vergangenen 12 Jahren
wurde bei mehr als einem Drittel allerÜbernahmen eine Kontrollprämie für
einen Grossaktionär bezahlt. Die Prämie betrug im Durchschnitt 21.6%
(Median). 1)
Investoren sollen sich an Anhörung beteiligen
Wir begrüssen die Initiative derÜbernahmekommission zur Abschaffung der
Kontrollprämie. In einer Anhörung des Eidgenössischen Finanzdepartements
(Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF) wird nunüberprüft,
ob einöffentliches Interesse an dieserÄnderung des Börsengesetzes
besteht. Investoren sollen sich an der schriftlichen Anhörung beteiligen
und die vollständige Abschaffung der Kontrollprämie fordern. 2)
Wir sindüberzeugt, dass einöffentliches Interesse besteht und haben
deshalb bereits anfangs 2010 eine Eingabe 3)betreffend entsprechenderÄnderung des Börsengesetzes gemacht (Art. 32 Abs. 4 BEHG). Eine
Kontrollprämie für Grossaktionäre geht immer zu Lasten derübrigen
Aktionäre.
Vollständige Abschaffung der Kontrollprämie gefordert
DieÜbernahmekommission beschreibt in ihrem Vorschlag zwei
Revisionsvarianten, von denen nur die vollständige Abschaffung der
Kontrollprämieüberzeugt. Die zweite Variante würde für einen
Grossaktionär, der mindestens 33 1/3% der Stimmrechte besitzt, eine
Kontrollprämie von bis zu einem Drittel erlauben. So könnten Grossaktionäre
motiviert werden, vorab mehr als 33 1/3% der Stimmrechte zu erwerben, um
allenfalls eine Kontrollprämie beanspruchen zu können. Dies würde unseres
Erachtens dazu führen, dass wieder vermehrt Stimmrechtsaktien oder die
Klauseln des Opting-out/Opting-up eingeführt werden, damit diese Schwelle
von 33 1/3% einfacher erreicht wird. Solches widerspricht wichtigen
Corporate Governance-Grundsätzen. Stimmrechtsaktien und
Opting-out/Opting-up-Klauseln wurden in den letzten Jahren grösstenteils
abgeschafft. Nur 12% der Gesellschaften haben noch Stimmrechtsaktien
ausgegeben. Bei 15% der Firmen existiert noch ein statutarisches Opting-out
und bei 8% ein Opting-up.
1)Übernahmekommission, Kontrollprämie, 21. Januar 2011
2)http://www.news.admin.ch/dokumentation/00002/00015/index.html?lang=de&ms
g-id=37372
3)Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartementsüber die
Vernehmlassungsergebnisse zurÄnderung des Bundesgesetzesüber die Börsen
und den Effektenhandel, September 2010, S. 10
Weitere Auskünfte
Gregor Greber, Tel. +41 41 729 80 80
Die zCapital AG mit Sitz in Zug, gegründet 2008, ist ein unabhängiger
Vermögensverwalter, der sich auf die Vermögensverwaltung von Schweizer
Aktien aus dem Bereich Nebenwerte spezialisiert. zCapitals
Anlagefonds«zCapital Swiss Small&Mid Cap Fund»mit einem Anlagevolumen
von fast CHF 250Mio. investiert in Schweizer Small&Mid Caps. zCapital
verpflichtet sich dem Fundholder Value. Die Interessen der Anleger des
Funds stehen an erster Stelle. Deshalb prüft zCapital beispielsweise alle
potenziellen Investments hinsichtlich der Corporate Governance.
zCapital will weiterhin dazu beitragen, dass die Stimmrechte vermehrt
ausgeübt werden. Deshalb hat zCapital im Mai 2010 eine Website errichtet,
die zu den Generalversammlungen von rund 150 an der SIX Swiss Exchange
kotierten Firmen umfangreiche und unentgeltliche Informationen für
engagierte Aktionäre bereitstellt. zCapital gibt zudem Stimmempfehlungen zu
den einzelnen Generalversammlungen ab, die aufgrund umfassender Analysen
erfolgen und die im Interesse einer guten Corporate Governance sein sollen.
Das Portal findet sich unter www.generalversammlung.net.
Ende der Medienmitteilung
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Datum: 27.01.2011 - 08:10 Uhr
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