DGAP-News: Aktionärsgruppe LifeWatch reicht Gesuch beim Kantonsgericht Schaffhausen ein und verlangt, dass das Gericht die Generalversammlung 2012 der LifeWatch AG direkt einberuft
ID: 922969
Generalversammlung/Stellungnahme
Aktionärsgruppe LifeWatch reicht Gesuch beim Kantonsgericht
Schaffhausen ein und verlangt, dass das Gericht die Generalversammlung
2012 der LifeWatch AG direkt einberuft
07.08.2013 / 15:12
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Aktionärsgruppe LifeWatch
c/o Dynamics Group AG, Utoquai 43, 8024 Zürich, Tel +41 43 268 32 32
Medienmitteilung
Aktionärsgruppe LifeWatch reicht Gesuch beim Kantonsgericht Schaffhausen
ein und verlangt, dass das Gericht die Generalversammlung 2012 der
LifeWatch AG direkt einberuft
Zürich, 7. August 2013 - Die Aktionärsgruppe LifeWatch um Patrik Ringler
teilt mit, dass sie ein Gesuch beim Kantonsgericht Schaffhausen betreffend
Einberufung der ordentlichen Generalversammlung 2012 der LifeWatch AG
eingereicht hat. Die Gesellschaft hat es bisher versäumt, den eigenen
Statuten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen, und bis
spätestens 30. Juni 2013 eine Generalversammlung durchzuführen.
LifeWatch sagte die ursprünglich für den 29. Mai 2013 geplante
Generalversammlung am 28. Mai 2013 kurzfristig ab, weil sie gleichentags
bei der FINMA eine Anzeige wegen angeblicher Verletzungen von
Meldevorschriften im Umfeld der Aktionärsgruppe um Patrik Ringler
eingereicht hatte. Mit Entscheid vom 3. Juli 2013 stellte die FINMA
allerdings fest, dass in keinem der untersuchten Fälle eine Grundlage für
die verlangte Suspendierung von Stimmrechten oder für ein Verbot von
Zukäufen gegeben ist. Trotz ihrer eigenen Aussage, schnellstmöglich nach
Klärung der anbegehrten Stimmrechtssuspendierung einen neuen Termin für die
ordentliche Generalversammlung 2012 festzulegen, und trotz mehrmaliger
schriftlicher Aufforderung der Aktionärsgruppe nach dem klaren Entscheid
der FINMA, hat es die Gesellschaft bis heute unterlassen, endlich zur
ordentlichen Generalversammlung einzuladen. Deshalb verlangt die
Aktionsgruppe nun, dass anstelle des Verwaltungsrates der LifeWatch unter
ihrem neuernannten Präsidenten Kenneth Melani das zuständige Kantonsgericht
Schaffhausen die ordentliche Generalversammlung 2012 der LifeWatch AG
gemäss Art. 699 Abs. 4 OR direkt und mit denselben Traktanden wie in der
ursprünglichen Einladung für den 29. Mai 2013 einberuft und damit
elementare Aktionärsrechte schützt.
Für Rückfragen:
Aktionärsgruppe LifeWatch, c/o Dynamics Group AG, Utoquai 43, 8024 Zürich
Edwin van der Geest, Tel +41 43 268 32 32, vdg@dynamicsgroup.ch
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224714 07.08.2013
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Datum: 07.08.2013 - 15:12 Uhr
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