Insolvenzrisiko Franchisevertrag - Das gehört zwingend in einen Franchisevertrag!
Beim Einstieg in ein Franchisesystem schließt man als Franchisenehmer mit dem Franchisegeber einen Vertrag und bindet sich oft auf mehr als 5 Jahre an ein System, mit Einstiegsgebühren und laufenden Kosten. Leider ist der Franchisevertrag als Vertragsform juristisch nicht klar umrissen, regelt aber letztlich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Einzelnen. Das hat immer dann extreme Auswirkungen, wenn es um Streitigkeiten zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber geht und der abgeschlossene Franchisevertrag durch das Gericht als Anspruchsgrundlage genommen wird. Oft haben Franchisenehmer das Gefühl, dass bspw. im Franchisevertrag versprochene Leistungen nicht erbracht werden, oder wollen vor Ablauf des Vertrags ausscheiden. Und dann wird es immer schwierig und sehr teuer bis zur Insolvenz, weißAndreas Schilling, Franchiseprofi aus Görlitz zu berichten. Es gibt daher einige wichtige Punkte, die sowohl Franchisenehmer als auch Franchisegeber nicht außer Acht lassen sollten.
Angesichts der fehlenden gesetzlichen Regelungen können die Vertragsinhalte von Franchise-Verträgen in ihren Einzelheiten stark voneinander abweichen. Als feste Rahmenvereinbarung ist jedoch regelmäßig enthalten, dass der Franchisegeber unter Übertragung von Schutzrechten und Know-how sowie fortlaufenden Unterstützungsleistungen dem Franchisenehmer ein Absatzkonzept zum Vertrieb von Waren und/oder Dienstleistungen gegen eine entsprechende Vergütung zur Verfügung stellt. Dabei macht der Franchisegeber gegenüber den Franchisenehmern einheitliche Vorgaben hinsichtlich der Ausstattung der Franchisebetriebe und der Art und Weise des Warenangebots, um einen gemeinsamen Außenauftritt des Systems zu erreichen.
Informationen über franchisetip.de und seine Leistungen unter www.franchisetip.de oder
telefonisch unter +49(0)3581.64 90 457
3.703 Zeichen mit Leerzeichen
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über franchisetip.de
Franchisegeber und Franchisenehmer gehen beide ein hohes Risiko durch den Abschluss des Franchisevertrags ein. Dies vor allen Dingen durch die asymmetrisch verteilten Informationen bezüglich der Wertigkeit des Franchisesystems und der Qualifizierung des Franchisenehmers. Die Plattform franchisetip.de informiert anschaulich über die unterschiedlichen Sichtweisen der Franchisegeber und Franchisenehmer und schafft so das notwendige Wissen und mehr Vertrauen für den Einstieg in ein Franchisesystem bzw. für den Start als Franchisegeber. Über die Partnerschaft mit einem bundesweit führenden Beraternetzwerk kann zudem jederzeit eine qualifizierte Vor-Ort-Franchise-Beratung sichergestellt werden. Neben der Unterstützung bei der Finanzierung wird insbesondere dem Franchisenehmer an den Beratungspunkten des Netzwerks immer auch neutrale Beratung zum Einstieg in Franchisesysteme angeboten.
franchisetip.de ist ein Service der
KEYNA GROUP GMBH
Keyna Group GmbH
Sabine Gürtler
Parkstraße 3
02826
Görlitz
sg(at)keyna.de
+49 (0)3581.64 90 455
http://www.keyna.de




Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2010">

Datum: 28.01.2011 - 17:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 337933
Anzahl Zeichen: 3710
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Keyna Group GmbH
Stadt:
Görlitz
Telefon: +49(0)3581.64 90 457
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 343 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Insolvenzrisiko Franchisevertrag - Das gehört zwingend in einen Franchisevertrag!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
franchisetip.de / Ein Service der Keyna Group GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).