Ein wenig mehr Gerechtigkeit fuer die Zwangssterilisierten und 'Euthanasie'-Opfer der NS-Zeit
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Ein wenig mehr Gerechtigkeit fuer die Zwangssterilisierten und "Euthanasie"-Opfer der NS-Zeit
Mit der einvernehmlichen Annahme eines von SPD, CDU/CSU, FDP und Buendnis90/Die Gruenen gemeinsam eingebrachten Antrages im Deutschen Bundestag wird dem langjaehrigen Einsatz von zwei Opfergruppen des Nationalsozialismus, den Opfern von Zwangssterilisierung und "Euthanasie", fuer eine staerkere auch materielle Anerkennung Rechnung getragen.
Im Bewusstsein, das bis heute erlittene Leid nicht aufwiegen zu koennen, wird die Bundesregierung aufgefordert, ab dem 1. Januar 2011 die laufenden monatlichen Leistungen fuer Zwangssterilisierte von 120 auf 291 Euro zu erhoehen und diese Regelung auch auf die "Euthanasie"-Opfer zu erstrecken. Dieser Betrag orientiert sich an Haerteleistungen fuer andere NS-Opfer.
Mit dem Beschluss bezeugt der Deutsche Bundestag den beiden Opfergruppen und ihren Angehoerigen seine Achtung und sein Mitgefuehl. Es handelt sich um allerschlimmstes Unrecht, was beiden Opfergruppen zugefuegt worden ist.
Es war insbesondere Hans-Jochen Vogel, der hartnaeckig immer wieder auf diese Anerkennung und staerkere Entschaedigungsleistungen gedrungen hat, was dann mit zu dem beschlossenen Antrag gefuehrt hat. Dies zeigt auch noch einmal die besondere Bedeutung und Wichtigkeit des von Hans-Jochen Vogel zusammen mit Anderen 1993 gegruendeten ueberparteilichen Vereins "Gegen Vergessen - Fuer Demokratie", dessen Arbeit noch lange nicht zu Ende ist.
Darueber hinaus hat der Deutsche Bundestag gezeigt, dass er jenseits der notwendigen politischen Auseinandersetzung von Regierungsfraktionen und Opposition immer wieder - wenn es darauf ankommt - auch gemeinsam und einvernehmlich entscheidet und zusammensteht. Das ist eine der guten und verlaesslichen Seiten des deutschen Parlamentarismus.
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Datum: 28.01.2011 - 20:15 Uhr
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