WAZ: Die Bahn muss sich erklären
- Kommentar von Dietmar Seher
ID: 338349
sicher an. Die Feststellung muss erlaubt sein, auch wenn sie nicht
das Leid der Angehörigen der Toten von Oschersleben mildert.
Autofahrer haben ein 63 Mal höheres Risiko getötet zu werden als
Fahrgäste in einem Zug. Dieses Sicherheitsniveau muss bleiben. Gerade
deshalb wird die Bahn, die das Schienennetz betreibt, nach der
Katastrophe in Sachsen-Anhalt erklären müssen, wieso die Züge
ungebremst und ungewarnt aufeinander zurasen konnten. Systeme, die
genau dieses grauenhafte Albtraum-Szenario ausschließen sollen, sind
Stand der Technik. Sie verhindern menschliches Versagen. Fehlen sie
irgendwo, gibt es auch dafür Verantwortliche. Es ist leicht, so kurz
nach der Tragödie alles auf Sparorgien in der Vergangenheit zu
schieben. Aber es fällt auf, dass Rechnungshof und Eisenbahnbundesamt
seit Jahren warnen, mangelnde Investitionen ins Netz beeinflussten
die Sicherheit. Selbst Großbritannien steckt noch 136 Euro pro Bürger
und Jahr in seine Schienenwege. In Deutschland sind es magere 47
Euro. Vielleicht muss der Bundestag in einem Untersuchungsausschuss
klären, ob und welche Weichen in der Vergangenheit falsch gestellt
wurden. Es geht schließlich um ein Verkehrsmittel, das viel Zukunft
hat.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.01.2011 - 19:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 338349
Anzahl Zeichen: 1560
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Essen
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 225 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: Die Bahn muss sich erklären
- Kommentar von Dietmar Seher"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).