Regierungskoalition will Besserverdiener frueher in Rente schicken

Regierungskoalition will Besserverdiener frueher in Rente schicken

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Regierungskoalition will Besserverdiener frueher in Rente schicken



(pressrelations) - Zu Medienberichten ueber Plaene der Regierungskoalition, die Grenzen des Hinzuverdienstes fuer Rentner aufzuheben, erklaeren die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und der zustaendige Berichterstatter Anton Schaaf:

Trotz des zuegigen Dementis aus dem Ministerium ist die Stossrichtung der schwarz-gelben Regierung eindeutig. Die Grenzen des Hinzuverdienstes sollen bei einem vorzeitigen Renteneintritt fallen. Profitieren wuerden vor allem Besserverdiener, das Nachsehen haette die Rentenversicherung.

Werden die Hinzuverdienstgrenzen ohne weitere Bedingungen wie zum Beispiel eine Reduzierung der Arbeitszeit aufgehoben, wird faktisch ein flaechendeckender Kombilohn fuer aeltere Arbeitnehmer geschaffen. Arbeitgeber koennen dann aeltere Versicherte in die Rente draengen, um Lohnkosten zu sparen. Die (Vor-)Finanzierung muss die Solidargemeinschaft der Rentenversicherten uebernehmen. Spaetere Beduerftigkeit und der Bezug von Fuersorgeleistungen sind nicht ausgeschlossen.

Offenbar geht die Regierungskoalition davon aus, dass die Menschen nur mit zusaetzlicher Erwerbsarbeit ihren Lebensstandard im Alter sichern koennen. Versicherte mit geringerem Einkommen oder durchbrochenen Erwerbsverlaeufen koennen sich einen Rentenzugang mit 60 Jahren aber kaum leisten, weil ihre Rentenanwartschaften zu gering sind und ihr Anwachsen auf eine angemessene Hoehe nicht mehr gewaehrleistet ist. Unklar ist, wer die Abschlaege von der Rente fuer den frueheren Renteneintritt tragen muss.

Das Konzept der Regierungskoalition schafft keine gleitenden Uebergaenge, sondern Privilegien fuer Besserverdienende. Damit wird ein Fruehverrentungsprogramm geschaffen mit der Moeglichkeit, Einkuenfte auf Kosten der Rentenversicherung zu erhoehen.

Die SPD dagegen will die Weiterentwicklung der Teilrente ab 60 Jahren und die Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen, um einen flexiblen Uebergang in die Rente zu unterstuetzen. Dafuer muss vom Versicherten die Arbeitszeit reduziert werden. Der Arbeitgeber ist bei einer entsprechenden Vereinbarung dazu verpflichtet, die anfallen Rentenabschlaege auszugleichen.




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Datum: 31.01.2011 - 15:45 Uhr
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