Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
Grundbucheinsicht gibt es nicht für jeden
Hintergrundinformation:
Aus dem Grundbuch, das vom Grundbuchamt am örtlichen Amtsgericht geführt wird, sind die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken zu entnehmen. Auch ob das Grundstück belastet ist - z. B. mit einer Hypothek, mit einem Dauerwohnrecht zugunsten einer Person oder dem Notwegerecht eines Nachbarn - kann hier in Erfahrung gebracht werden. Die Einsichtnahme ist jedoch nach § 12 Grundbuchordnung nur Personen erlaubt, die ein berechtigtes Interesse daran haben. Der Fall: Ein Bewohner aus Niebüll hatte über 10.000 Euro Schulden bei einer Frau aus Berlin. Der Mann wohnte zur Miete in einem Mehrfamilienhaus. Der Gerichtsvollzieher fand in der Kleinwohnung kein pfändbares Hab und Gut. Der Schuldner lebte von Arbeitslosengeld II; die Miete kam vom Sozialamt. Doch die Berlinerin gab sich damit nicht zufrieden: Sie wollte sichergehen, dass der "Hartz-IV"-Empfänger nicht Eigentümer des Mehrfamilienhauses sei. Auf ihre Anfrage beim Grundbuchamt hin teilte man ihr mit, dass dies nicht der Fall wäre. Nun verlangte die Frau Einsicht in die Grundbucheinträge: Sie wolle Namen und Anschrift des Vermieters feststellen, um zu klären, ob der Schuldner eine Mietkaution hinterlegt habe. Dann könne sie seinen Anspruch auf deren Rückzahlung pfänden. Das Grundbuchamt lehnte ab. Das Urteil: Das Gericht betonte laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dass das Grundbuch absichtlich nicht als öffentliche Informationsstelle gestaltet sei. Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht liege nur vor, wenn sachliche Gründe genannt werden könnten, so dass unbefugte Absichten oder Neugier auszuschließen seien. Die Berlinerin stünde in keiner Beziehung zum Grundeigentümer. Ihre Forderung gegen den ALG II-Empfänger sei kein Grund, ihr eine Einsicht in die Eigentumsverhältnisse eines Fremden zu geben.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 12.01.2011, Az. 2 W 234/10
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de
Datum: 01.02.2011 - 12:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 339561
Anzahl Zeichen: 2389
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:
München
Telefon: 089 6275-1382
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 411 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Kfz-Händler dürfen die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Pkw vertraglich auf ein Jahr beschränken. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass aber eine häufig von Autohändlern dafür verwendete Vertragsregelung unwirksam ist. Nach D.A.S.-Angaben beanstandete der BGH, dass zwei Vertra
"Neue Gefahrsymbole auf Reinigungsmitteln" - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S. ...
Marina B. aus Köln: Ich habe gelesen, dass sich die Warnhinweise auf Reinigungsmitteln ändern sollen. Auf was muss ich beim Einkaufen und bei der Arbeit mit den Putzmitteln jetzt achten? Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: Ab 1. Juni 2015 gilt das "Global Harm
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...
Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsgericht Charlottenburg entschieden, dass der Berlin
Weitere Mitteilungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Neue Bewegungskita beim SSC Karlsruhe: Verträge unterzeichnet ...
Wer in der Karlsruher Waldstadt Nachwuchs bekommt, kann sich freuen: Beim SSC Karlsruhe entstehen in unmittelbarer Nähe zum Fächerbad für rund 1,6 Millionen Euro eine neue Kindertagesstätte zusammen mit einer speziellen Gymnastikhalle für rund 850.000 Euro. 55 Kinder werden dort ihren natürlic
Warum ist die CDU gegen höhere Steuereinnahmen? ...
+++ von Ansgar Lange +++ Hannover/München - In der christlich-liberalen Koalition in Niedersachsen gibt es offenbar Differenzen über die Zukunft des Glücksspiels. Während die FDP für eine geregelte Liberalisierung des "derzeit zwischen staatlichem Monopol und Internet-Schwarzmarkt aufgetei
Wie das Hunger Projekt die Frauen stärkt ...
Wichtiger Bestandteil der Epizentren Strategie, die das Hunger Projekt in allen afrikanischen Programmländern umsetzt, sind spezielle Workshops für das Empowerment von Frauen. Frauen und Männer werden von speziell hierfür geschulten Entwicklungstrainerinnen übe die Frauenrechte und die Gleichst
Frauen in Führungspositionen: Bundesregierung kündigt Spitzengespräch mit der Wirtschaft an ...
Das Thema Frauen in Führungspositionen wird Gegenstand eines Spitzengesprächs mit Personalvorständen und Arbeitsdirektoren der 30 Dax-Unternehmen sein, zu dem die Bundesregierung im März einlädt. "Wir werden gemeinsam mit der Wirtschaft nach tragfähigen und praxistauglichen Wegen suche




