Rückgabe zweier Gemälde aus der Sammlung Flersheim
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Rückgabe zweier Gemälde aus der Sammlung Flersheim
"Das hat für meine Entscheidung auch gar keine Rolle gespielt", sagt hr-Intendant Dr. Helmut Reitze. "Die Bilder zählen zu den verfolgungsbedingten Eigentums-Verlusten. Als wir von der Herkunft der Bilder erfuhren, war es für uns sofort klar, dass wir sie zurückgeben." Dr. Imke Gielen von der Rechtsanwaltskanzlei von Trott zu Solz Lammek erklärt: "Wir begrüßen die faire Herangehensweise und möchten dem Hessischen Rundfunk hierfür danken."
Die jüdischen Eheleute Flersheim waren bis 1933 hoch angesehene Frankfurter Bürger: Martin Flersheim, Kaufmann und Mitinhaber einer Importfirma, engagierte sich als Vorstandsmitglied des Städelschen Kunstvereins für das Kunstleben der Stadt und förderte einzelne Künstler als Mäzen. Zur privaten Sammlung der Familie zählten neben den beiden Nussbaum-Gemälden Werke von Max Liebermann, Edvard Munch, Hans Thoma, Franz von Stuck, Ferdinand Hodler und Carl Spitzweg. Als Martin Flersheim zwei Jahre nach der "Machtübernahme" der Nationalsozialisten starb, entschied sich seine Ehefrau, Deutschland wegen der antisemitischen Verfolgung zu verlassen und in die USA, deren Staatsbürgerschaft sie besaß, zu emigrieren. Dabei erging es ihr wie vielen Flüchtlingen: Einige Gemälde aus der Sammlung durfte sie nicht ausführen. Zur Begleichung der Auswanderungskosten war sie darüber hinaus gezwungen, Bilder im Kunsthandel zu verkaufen. Eine Reihe von Werken, die sie in zwei Lifts nach Holland hatte ausführen können, wurden dort 1944 vom Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg beschlagnahmt, der in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten in großem Umfang Kunstgüter konfiszierte.
Ein Foto von der Übergabe der Bilder und ein kostenloses, druckfähiges Foto der Gemälde finden Sie unter
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Rückfragen an: Tobias Häuser, hr-Pressestelle, Telefon: 069 / 155 2482, thaeuser@hr-online.de
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Datum: 01.02.2011 - 13:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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