SPD bedauert Urteil zu Kloster Mor Gabriel
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SPD bedauert Urteil zu Kloster Mor Gabriel
Der oberste Gerichtshof in Ankara hat im Streit zwischen der Staatskasse Midyar und dem syrisch-orthodoxen Kloster Mor Gabriel entschieden - bedauerlicherweise fuer die Enteignung der grossen Wald- und Flurstuecke des Klosters, die nun dem tuerkischen Staat zugesprochen wurden.
Die SPD-Bundestagsfraktion verurteilt ausdruecklich die Enteignung, da die umliegenden Laendereien fuer das Klosterleben notwendig sind. Das Kloster Mor Gabriel verdient unseren Schutz und muss dauerhaft erhalten bleiben. Daher haben wir uns bereits in der letzten Legislaturperiode mit dem interfraktionellen Antrag "Schutz des Klosters Mor Gabriel sicherstellen" klar positioniert. Immer wieder haben in den vergangenen Jahren Vertreter der Bundesregierung und Mitglieder des Deutschen Bundestages auf die Situation des Klosters aufmerksam gemacht und in Gespraechen mit der tuerkischen Fuehrung vor der Gefaehrdung der Religionsvielfalt in der Tuerkei gewarnt.
Das Kloster schaut auf eine 1.600 Jahre waehrende Geschichte der Ausuebung des christlichen Glaubens und kloesterlichen Lebens zurueck. Mor Gabriel ist das geistliche und kulturelle Zentrum syrisch-orthodoxer Christen in Suedostanatolien und eines der letzten dieser intakten Kloester in der Tuerkei. Das Urteil des Obersten Gerichtshofes wird dazu fuehren, die religioese Vielfalt in der Tuerkei weiter zu schwaechen. Das in der Europaeischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit darf aber nicht ueber Umwege ausgehoehlt werden.
Wir teilen auch die Sorge der aramaeischen Gemeinschaft, dass der Ausgang des weiteren anhaengigen Strafverfahrens gegen den Stiftungsvorsitzenden Kuryakos Erguen wegen "Aneignung fremden Bodens" vorhersehbar geworden ist. Deshalb appellieren wir an das Oberste Gericht in Ankara, dieses Verfahren fair und unparteiisch durchzufuehren und den Schutz des Klosters eingehend zu pruefen.
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Datum: 02.02.2011 - 00:15 Uhr
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