Neuregelung des Vorsteuerabzugs unternehmerischer Immobilien
ID: 340232
Das Jahressteuergesetz 2010 hat mit Wirkung vom 1. Januar 2011 die Vorsteuerabzugsfähigkeit von Gebäuden und Grundstücken gemischter Nutzung geändert. Die Steuerspezialisten der Augsburger Kanzlei Heim schildern die für Unternehmer bedeutsame Neuregelung.
Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 wird Unternehmern, die Immobilieninvestitionen vornehmen, nicht die Möglichkeit genommen, ihre Privatnutzungsanteile gänzlich dem Unternehmen zuzurechnen oder sich von vornherein für eine aufgeschlüsselte Steuerbewertung zu entscheiden. Wie auch immer der unternehmerisch tätige Immobilienbesitzer die steuerliche Zuordnung seiner gemischt genutzten Gebäude und Grundstücke vornimmt – er sollte in jedem Fall das Finanzamt schnellstmöglich schriftlich hiervon in Kenntnis setzen. Versäumt er es, dies spätestens bis zur Fertigstellung oder dem Erwerbsabschluss zu tun, drohen steuerliche Nachteile, sollte er sich im Nachhinein zur Immobilienerweiterung entschließen.
Durch das Jahressteuergesetz 2010 wird die dem Unternehmer vormals zugebilligte volle Vorsteuerabzugsfähigkeit gemischt genutzter Gebäude und Grundstücke ab dem 1. Januar 2011 beschnitten. Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen beschränkt sich der Vorsteuerabzug auf Immobilien- und Grundstücksinvestitionen, die rein unternehmerisch genutzt werden. Wurden dennoch private Nutzungsanteile dem unternehmerischen Investitionsvolumen zugerechnet, sind diese nicht mehr abzugsfähig, unterliegen aber auch nicht mehr der Umsatzsteuer.
Das Jahressteuergesetz 2010 beschränkt die Reichweite der Vorsteuerreform auf umsatzsteuerrechtlich dem Gebäude oder Grundstück des Unternehmers zuzuordnende Bestandteile. Erfasst die Umsatzsteuer Gebäudeteile oder Einrichtungen nicht, hat die Reform keine Auswirkung auf diese.
Weiterhin wirkt sich die Vorsteuerreform nicht rückwirkend aus. Wurden Kauf- und Herstellungsverträge bis Ende 2010 rechtskräftig geschlossen, bleiben die alten Vorsteuerabzugsregelungen für sie gültig.
Über weitere für Unternehmer bedeutsame Besteuerungsänderungen im Jahr 2011 informiert die Augsburger Steuerkanzlei Heim jederzeit gerne.
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Datum: 02.02.2011 - 08:56 Uhr
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