Bundesregierung beschließt Härtefallregelung im Bundesvertriebenengesetz

Bundesregierung beschließt Härtefallregelung im Bundesvertriebenengesetz

ID: 340715

Bundesregierung beschließt Härtefallregelung im Bundesvertriebenengesetz



(pressrelations) - Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen.

Mit dem Gesetz wird eine Härtefallregelung im Bundesvertriebenengesetz geschaffen, um unvertretbare Familientrennungen bei Spätaussiedlern zu vermeiden.
In der Vergangenheit hatte die Aussiedlung nach Deutschland für Spätaussiedler wiederholt zu Fällen einer Trennung von zurückbleibenden Familienangehörigen geführt, wenn sich diese zunächst entschieden, im Aussiedlungsgebiet zu verbleiben. Es fehlte im Bundesvertriebenenrecht bisher eine Regelung, die es dem Ehegatten oder Abkömmling eines Spätaussiedlers ermöglichte, bei Vorliegen eines Härtefalles auch nachträglich ins Bundesgebiet auszusiedeln.

Nach der Neuregelung im Bundesvertriebenengesetz ist es künftig im Härtefall möglich, den Ehegatten oder Abkömmling in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers nachträglich einzubeziehen. Dies gilt in Fällen, in denen der Spätaussiedler bereits in Deutschland seinen ständigen Aufenthalt hat und der bisher im Aussiedlungsgebiet verbliebene Ehegatte oder Abkömmling die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen nach dem Bundesvertriebenenrecht erfüllt.

Hierzu erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und Parlamentarische Staatssekretär Dr. Christoph Bergner:

"Mit der Neuregelung wird im Vertriebenenrecht eine Möglichkeit geschaffen, einzelne Härtefälle bei der Aufnahme von Spätaussiedlern zu lösen, die teilweise dramatische Familientrennungen zur Folge hatten. Auch wenn die Zahl der Betroffenen vergleichsweise gering sein dürfte, ist die Gesetzesergänzung bedeutsam für die Wahrnehmung der besonderen historisch-moralischen Verpflichtungen gegenüber den Deutschen der ehemaligen Sowjetunion, deren Familien ein schweres Kriegsfolgenschicksal zu tragen hatten."

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.bmi.bund.de.




Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D
10559 Berlin
Telefon: +49 3018 681-0
Fax: +49 3018 681-2926Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Waldschutz als politische Verantwortung ernst nehmen Mor Gabriel - ein Fall von Christenvertreibung
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 02.02.2011 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 340715
Anzahl Zeichen: 2415

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 935 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesregierung beschließt Härtefallregelung im Bundesvertriebenengesetz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesministerium des Innern (BMI) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Neues Recht bei Umzug: Bundesmeldegesetz tritt in Kraft ...

Ab Sonntag, 1.11., gilt erstmals ein bundesweit einheitliches Melderecht. Damit entfallen bürokratische Belastungen für die Wirtschaft in Höhe von 117 Mio. Euro. Auch für Bürgerinnen und Bürger gibt es Verbesserungen: Bei der Anmeldung im ...

Alle Meldungen von Bundesministerium des Innern (BMI)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z