Schwarz-gelbes Steuervereinfachungsgesetz wird seiner Zielsetzung nicht gerecht

Schwarz-gelbes Steuervereinfachungsgesetz wird seiner Zielsetzung nicht gerecht

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Schwarz-gelbes Steuervereinfachungsgesetz wird seiner Zielsetzung nicht gerecht



(pressrelations) - Zur heutigen Beschlussfassung der Bundesregierung ueber ein Steuervereinfachungsgesetz erklaert die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:

Das von der Bundesregierung mit viel Getoese beschlossene Steuervereinfachungsgesetz wird der eigenen Zielsetzung in keiner Weise gerecht. Schwarz-Gelb kommt ueber Einzelmassnahmen von geringer oder allenfalls mittlerer Reichweite nicht hinaus.
Ausserdem schmueckt sich die Bundesregierung mit fremden Federn.
Der Massnahmenkatalog beruht zum groessten Teil auf einvernehmlichen Vorschlaegen der Laenderfinanzminister.

Eine Betrachtung einzelner Vorschlaege macht die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit deutlich: Die als eine der Hauptmassnahmen verkuendete Vereinfachung beim Abzug der Kinderbetreuungskosten wird fuer viele erwerbstaetige Eltern teuer. Da die Betreuungskosten nicht mehr wie Werbungskosten sondern nur noch als Sonderausgaben absetzbar sein sollen, muessen sie oftmals mit hoeheren Kindergarten-Gebuehren rechnen.
Dies ist darauf zurueckzufuehren, dass die Kita-Gebuehrenordnungen vieler Gemeinden bei der Gebuehrenberechnung nur den Abzug beruflich bedingter Werbungskosten vorsehen. Wenn die Aufwendungen nunmehr als Sonderausgaben gelten, mindern sie die massgeblichen Einkuenfte nicht mehr. Wir fordern deshalb Bundesregierung und Koalitionsfraktionen auf, Wege zu finden, um diese Benachteiligung zu vermeiden.

Die geplante Einfuehrung einer zweijaehrigen Steuererklaerung bewirkt das Gegenteil von Steuervereinfachung. Da die Buergerinnen und Buerger zu Recht auf eine zeitnahe Rueckerstattung ihrer zu viel gezahlten Steuern nicht verzichten wollen, werden sie von einer zweijaehrigen Steuererklaerung kaum Gebrauch machen. Die Massnahme nuetzt somit niemand und verkompliziert die Steuerpraxis.

Die Bundesregierung setzt bei ihrem Massnahmenkatalog auch noch die falschen Schwerpunkte. Die von den Laenderfinanzministern aus guten Gruenden vorgeschlagene Erhoehung der Pauschbetraege fuer behinderte Menschen wurde von ihr nicht aufgegriffen. Die Pauschbetraege wurden seit geraumer Zeit nicht angehoben und decken deshalb die tatsaechlichen Aufwendungen der behinderten Menschen vielfach nicht mehr ab. Fuer die Steuerpflichtigen ist es somit guenstiger, ihre Aufwendungen durch Einzelnachweise zu belegen und als aussergewoehnliche Belastungen geltend zu machen. Eine Anpassung der Pauschbetraege waere somit ein echter Beitrag zur Steuervereinfachung gewesen. Die SPD wird sich fuer eine realitaetsgerechte Anpassung der Behindertenpauschbetraege einsetzen.



Das schwarz-gelbe Steuerentlastungsgesetz ist somit eine weitere Enttaeuschung fuer die Buergerinnen und Buerger.


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