Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Streit um die Frauenquote
Die Methode Merkel
JOHANN VOLLMER
ID: 340910
gesprochen. Tagelang lässt sie die Debatte um eine Frauenquote von
den weiblichen Mitgliedern ihres Kabinetts ausfechten - um erst
einmal Witterung aufzunehmen, was das Wahlvolk denken könnte. Was zu
kontrovers ist, wird abgeschmettert. Das ist die Methode Merkel.
"Nicht durchsetzbar." Das ist alles, was die Kanzlerin über ihren
Regierungssprecher zur Quote ausrichten lässt. Dabei hätte man sich
gerade von der ersten Frau im Kanzleramt in dieser Frage eine
persönliche Meinung gewünscht, nicht machtpolitisches Kalkül.
Erstaunlich an ihrer Ablehnung ist, dass Merkel selbst die größte
Profiteurin inoffizieller Quoten ist. Kohls Mädchen wurde sie, weil
sie weiblich, jung und ostdeutsch war. Und sie besetzte als
Frauenministerin und später Umweltministerin Stühle, die ohne die
Errungenschaften der außerparlamentarischen Bewegungen niemals an den
Kabinettstisch geschoben worden wären. Ohne diese Bewegungen hätte es
damals in den Bonner Männerrunden wohl auch in Bezug auf die
Personalie Merkel geheißen: Nicht durchsetzbar.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:





Absurde Regelungen
PETER JANSEN, DÜSSELDORF" alt="Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Neuer Anlauf zu umfassendem Rauchverbot
Absurde Regelungen
PETER JANSEN, DÜSSELDORF">
Datum: 02.02.2011 - 18:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 340910
Anzahl Zeichen: 1346
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 201 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Streit um die Frauenquote
Die Methode Merkel
JOHANN VOLLMER"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Westfälische (Bielefeld) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).