Medico Fonds 31 und 33: Anleger sollen sich am Sanierungskonzept finanziell beteiligen
„Anleger können gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegenüber der beratenden Bank bzw. der Fa. GEBAU als Gründungskommanditistin und Prospektherausgeberin unabhängig von einer möglichen Zahlungspflicht geltend machen, hätten Anleger grundsätzlich über die vermutlich von Anfang an vorgesehenen Verluste und das damit verbundene Absinken des Kapitalkontos durch die Auszahlung von Ausschüttungen informiert werden müssen. Nach Auffassung unserer Vertrauensanwälte ist zudem das Emissionsprospekt in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche betroffenen Anlegern dringendst die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche anrät. Berichten zufolge sollen sich geschätzt über 25.000 Ärzte und Apotheker in die von der Düsseldorfer Firma GEBAU initiierten geschlossenen Immobilienfonds „Medico Fonds“ investiert haben, welche vor allem von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank bzw. durch das Vertriebsunternehmen Bonnfinanz vertrieben wurde.
Weiteren Presseberichten zufolge beabsichtigten über 1.000 Geschädigte zum Jahresende 2011 Schadensersatzklagen einzureichen.
„Aufgrund der großen Verunsicherungen bei den Gesellschaftern, die sich an einem Medico Fonds beteiligt haben, empfiehlt sich eine kompetente Überprüfung der Sach- und Rechtslage, muss ein Anleger bei Zeichnung auch über die sogenannte Nachhaftung durch seinen Anlageberater informiert werden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter. Bei Minderung des Kapitalkontos des Anlegers durch gewinnunabhängige Entnahmen würde gemäss § 172 IV HGB die unmittelbare Haftung der Anleger gegenüber Dritten wieder aufleben, soll mit der geplanten Kapitalerhöhung nach Angabe eines Düsseldorfer Rechtsanwalts gerade eine komplette Haftentlassung der Gesellschaft einhergehen.
„Ansonsten droht hier eine persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter durch einen Gläubiger der jeweiligen Fondsgesellschaft“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht interessierten Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche. Bei Interesse können Sie uns jederzeit unter info@schutzverein.org erreichen oder rufen Sie uns einfach an unter Tel.: 0851-9884011.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org
Datum: 08.02.2011 - 09:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 343954
Anzahl Zeichen: 2928
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:
Passau
Telefon: 0851-9884011
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.02.2011
Diese Pressemitteilung wurde bisher 379 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Medico Fonds 31 und 33: Anleger sollen sich am Sanierungskonzept finanziell beteiligen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).