CDU/CSU wollen private Kapitalanlage auf Kosten der Mehrheit der Steuerzahler foerdern
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CDU/CSU wollen private Kapitalanlage auf Kosten der Mehrheit der Steuerzahler foerdern
Die von der Union angekuendigten Aenderungen bei der privaten Altersvorsorge gehen am Ziel vorbei und bezwecken nichts anderes als eine steuerliche Foerderung der privaten Kapitalanlage.
Mit der Riester-Rente ist eine umfassende Foerderung der zusaetzlichen Altersvorsorge eingefuehrt worden, die bei den Buergerinnen und Buergern auf breite Akzeptanz stoesst. Im Rahmen dieser Riester-Foerderung werden schon heute Lebensversicherungen, Banksparplaene, Wohneigentum und Investmentsfonds-Sparplaene gleichermassen steuerlich beguenstigt.
Jede Anpassung der Foerderung muss sich sinnvoll in das Konzept der Alterssicherung einpassen. Sie muss sich vor allem auf Altersvorsorgeprodukte konzentrieren, die im Alter eine lebenslange Auszahlung der Leistung beziehungsweise eine entsprechende Reduzierung der Wohnkosten sichern.
Die Vorschlaege der Union, insbesondere die steuerliche Gleichstellung von Investmentsparplaenen mit langlaufenden Lebensversicherungen, wuerden hingegen ueber die reine Alterssicherung hinaus gehen. Bei solchen Anlageprodukten ist eine Verwendung des angesparten Kapitals fuer die Alterssicherung nicht mit ausreichender Sicherheit gewaehrleistet. Im Vordergrund steht nicht die Alterssicherung sondern die Vermoegensbildung. Die Union will somit private Kapitalanlagen auf Kosten der Mehrheit der Steuerzahler foerdern.
Den behaupteten Bedarf fuer eine Gleichstellung von Investmentfonds-Sparplaenen mit langlaufenden Lebensversicherungen gibt es im Uebrigen nicht. Bereits nach geltendem Recht ist es moeglich, einen genauso wie Lebensversicherungen steuerbeguenstigten Fondssparplan abzuschliessen. Dies ist bei sogenannten "ungefoerderten Riester-Vertraegen" der Fall. Wird bei einem nach den Vorgaben der Riester-Foerderung zertifizierten Altersvorsorgevertrag die steuerliche Foerderung durch Zulagen oder Sonderausgabenabzug nicht in Anspruch genommen oder werden Beitraege oberhalb der steuerlichen Hoechstfoerderung geleistet, muss bei der Auszahlung - genauso wie bei Lebensversicherungen - nur die Haelfte des Ertrags versteuert werden. Diese "ungefoerderten Riester-Vertraege" koennen von Jedermann abgeschlossen werden.
Sie sind im Unterschied zu den herkoemmlichen Investmentfonds-Sparvertraegen, die die Union nunmehr steuerlich beguenstigen will, durch ihren Pfaendungsschutz und die Garantie des eingezahlten Kapitals ein echte Altersvorsorge.
Dies alles zeigt, dass es der Union wieder einmal nicht um die Sache selbst, sondern um die Foerderung einer bestimmten Klientel, hier der vermoegenden Kapitalanleger, geht.
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Datum: 08.02.2011 - 14:15 Uhr
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