WAZ: Mit Steuergeld zockt man nicht. Kommentar von Sven Frohwein
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Beratungsbedarf. Das Thema Zinswetten ist selbst für sie offenbar zu
komplex für eine schnelle Entscheidung. Die Deutsche Bank dürfte sich
trotzdem nicht freuen. Denn das, was sie bereits in Karlsruhe zu
hören bekamen, kann ihnen nicht geschmeckt haben.
Die Bank habe ihre Beratungspflicht bei risikoreichen
Zinsgeschäften vernachlässigt, ließ sie das Gericht wissen. Drohungen
mit einer "zweiten Finanzkrise" durch das Urteil will der BGH nicht
gelten lassen. Völlig zu Recht. Hatte sich die Deutsche Bank nicht
damit gerühmt, ohne fremde Hilfe die Lasten der Finanzkrise
geschultert zu haben? Sie wird auch potent genug sein, mögliche
Schadenersatzforderungen abzufangen.
Ob es zu einem richtungsweisenden Urteil kommt, steht allerdings
in den Sternen. Im Zweifel müssen die Gerichte im Einzelnen abwägen,
ob das Risiko der Zinswette überschaubar war. Das mag für Unternehmer
ohne entsprechendes Wissen nur selten gelten, für Stadtkämmerer in
der Regel schon.
Die hätten aber vor allem eins beachten müssen: Mit Steuergeld
zockt man nicht.
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Datum: 08.02.2011 - 20:39 Uhr
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