LHRD entdeckt Fehler in Lohnprogrammen! / Betroffen sind alle freiwillig gesetzlich oder privat Krankenversicherte - es geht durchschnittlich um 1.000 Euro zusätzlicher Steuerminderung für 2010
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seine Mitglieder hat der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring
Deutschland e.V. (LHRD) Erstaunliches entdeckt: Die meisten
Arbeitgeber-Lohnprogramme berücksichtigen die Änderungen des neuen
"Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" nicht korrekt und
erstellen derzeit unzutreffende Lohnsteuerbescheinigungen.
Betroffen von dem Bescheinigungsfehler sind alle Steuerzahler, die
freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind - also
jeder, der mehr als 45.000,- Euro brutto im Jahr verdient. Ihre
abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind weitaus höher, als bisher
ausgerechnet - der LHRD geht von einer fehlenden Steuerminderung von
durchschnittlich 1.000 Euro pro Steuerzahler für 2010 aus.
Hintergrund ist die neue Bescheinigungspflicht, die das
"Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" dem Arbeitgeber
auferlegt. Die bisher in einer Summe in der Lohnsteuerbescheinigung
ausgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge müssen nun einzeln
aufgeführt werden - diese neuen Eintragungen erscheinen in der
Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 25 bis 28. Und hier liegt der
Fehler: Aktuell werden in den Zeilen 25 und 26 nur die dem
Arbeitnehmer verbleibenden Anteile bescheinigt - tatsächlich müssten
aber die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteile in diesen Zeilen
eingetragen werden. Gutes Erkennungsmerkmal: Steuerzahler mit einem
Eintrag in Zeile 24 sind von dem Bescheinigungsfehler betroffen.
Der LHRD rät allen freiwillig gesetzlich oder privat
Krankenversicherten ihre Lohnsteuerbescheinigung in Rücksprache mit
dem Arbeitgeber zu prüfen und sich steuerliche Beratung einzuholen,
zum Beispiel in einer LHRD-Beratungsstelle. Mitglieder des LHRD
können sich direkt an ihre Beratungsstellen wenden.
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Jutta Spiller
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Internet: www.LHRD.de
Rudolf Gramlich
Leiter Steuerwesen
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E-Mail: gramlich@LHRD.de
Internet: www.LHRD.de
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (LHRD) ist
eine Selbsthilfeorganisation der Arbeitnehmer und setzt sich seit
mehr als 40 Jahren für die steuerlichen Interessen seiner Mitglieder
ein. Der LHRD verfügt in Deutschland über ein flächendeckendes Netz
von rund 1.000 Beratungsstellen mit mehr als 200.000 Mitgliedern.
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Datum: 09.02.2011 - 15:48 Uhr
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