Im Dienst derÖffentlichkeit: EU-Infothek.com verteidigt die
Förderdatenbank
ID: 345694
EU-Infothek.com erläutert und durchleuchtet seit Herbst 2010 das
europäische Förderwesen. Zu diesem Zweck sind in der EU-Infothek jene
Unternehmer aufgelistet, die in den Jahren 2007 bis 2009 mindestens
EUR 100.000,00 an Agrar- oder Umweltförderungen der EU erhalten
haben. Die Liste enthält alle Direktförderungen ab EUR 100.000,00 in
Österreich, Deutschland und Ungarn. Es handelt sich um jene Daten,
die bereits vor der Entscheidung des EuGH vom 9.11.2010 (C-92/09 und
C-93/09) im Internet veröffentlicht waren. Die Bezieher geringerer
Förderungen scheinen nicht auf EU-Infothek.com auf.
Die Bürger Europas haben ein Recht darauf zu wissen, wer
Steuergelder als Förderungen in dieser Größenordnung kassiert. Dieses
Recht hat der EuGH in seiner Entscheidung bestätigt.
Nun erhielt EU-Infothek.com die Klagsdrohung deutscher
Fördernehmer mit der Aufforderung, die Einträge in ihrer Datenbank
sofort entfernen. EU-Infothek.com hat diese Ansprüche zurückgewiesen,
EU-Infothek.com wird diese Causa falls notwendig im Dienst der
Öffentlichkeit und der Meinungsäußerungsfreiheit bis zu den
Höchstgerichten ausfechten.
Rückfragehinweis:
Mag. Gerlinde Wambacher-Culik
mailto:g.wambacher-culik@eu-infothek.com
rechtliche Rückfragen an:
Mag. Georg Streit
Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OG
mailto:Georg.Streit@h-i-p.at, Tel.: 01/521 75 - 16
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Datum: 10.02.2011 - 08:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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Wien
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Politik & Gesellschaft
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