Neue Erkenntnisse im Sachverhaltskomplex GFE. Die Verantwortlichen werden verdächtigt, ein Schneeballsystem betrieben zu haben.
Insolvenzverfahren über das Vermögen der GFE noch nicht eröffnet. CLLB Rechtsanwälte gehen gegen Berater vor.
Die GFE hat gegenüber potenziellen Anlegern mit 75 % Wirkungsgrad geworben. Die Versprechungen einzelner Berater veranlassten zahlreiche Anleger, über die GFE Blockheizkraftwerke zu erwerben, die dann gegen einen Pachtzins wieder verpachtet werden sollten. Neben der versprochenen Rendite wollten viele Anleger darüber hinaus eine sinnvolle Investition in erneuerbare Energie tätigen.
Das Gutachten, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt wurde, kommt in seiner betriebswirtschaftlichen Bewertung jedoch zu dem Ergebnis, dass Brennstoff-, Wartungs- und Nebenkosten, die nach dem Erneuerbare–Energien–Gesetz grundsätzlich erzielbare Einspeisevergütung erheblich übersteigen.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt deshalb wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt offensichtlich von einem sogenannten Schneeballsystem aus.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen geschädigten Anlegern, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen und das Bestehen von Ansprüchen überprüfen zu lassen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Anleger der GFE. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden insbesondere Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen einzelne Berater geltend gemacht. Gegebenfalls stehen jedoch auch Ansprüche gegenüber weiteren Personen im Raum.
Wie der Tagespresse zu entnehmen war, wurde bereits im Dezember 2010 Insolvenzantrag über das Vermögen der GFE – Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH gestellt. Aufgrund einer Beschwerde liegen die Verfahrensakten gegenwärtig beim Landgericht Nürnberg. Mit einer Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird bis kommende Woche gerechnet. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, rät die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte allen geschädigten Anlegern, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde bereits von zahlreichen Anlegern mit der Interessenvertretung im Insolvenzverfahren beauftragt.
Auch die weitere Entwicklung des Fallkomplexes GFE wird von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte im Auge behalten werden.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
Rechtsanwalt Steffen Liebl
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
mail: kanzlei(at)cllb.de
web: http://www.cllb.de
Datum: 10.02.2011 - 10:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 345828
Anzahl Zeichen: 2899
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Steffen Liebl
Stadt:
München
Telefon: 089 552 999 50
Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.02.2011
Diese Pressemitteilung wurde bisher 384 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Erkenntnisse im Sachverhaltskomplex GFE. Die Verantwortlichen werden verdächtigt, ein Schneeballsystem betrieben zu haben. "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).