Ein gemeinsames EU-Vertragsrecht für alle
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Das Ziel ist klar: Die Hürden, vor denen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Verbraucher stehen, wenn sie geschäftlich in anderen EU-Staaten tätig werden wollen, sollen beseitigt werden. Nicht zuletzt um das Funktionieren eines wettbewerbsfähigen EU-Binnenmarktes zu gewährleisten.
Auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt die Pläne zu einem gemeinsamen EU-Vertragsrecht.
EU-Justizkommissarin Viviane Reding wird die Ergebnisse der Anhörung den Justizministern der Mitgliedsstaaten im Juni vorstellen, bevor im Herbst konkrete Vorschläge vorgestellt werden sollen.
Über weitere Einzelheiten, sowie die Bewertung eines EU-Vertragsrechts durch die BRAK informiert der WFEB unter: http://www.wfeb.de/newsarchiv/?newsId=131.
Der WFEB e.V. ist ein unabhängiger Verband, der über Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsbereich Europäischer Binnenmarkt informiert. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Gruppen und Institutionen.
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Datum: 10.02.2011 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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