Stuttgart 21: Zwangsvollstreckung beantragt - Deutsche Bahn verstößt wissentlich gegen Auflagen
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vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart - Trotz wiederholter
Aufforderung kommen Deutsche Bahn und Eisenbahn-Bundesamt ihren
gerichtlich festgestellten Verpflichtungen nicht nach - Noch immer
werden auf der Baustelle Stuttgart 21 Baufahrzeuge eingesetzt, die
nicht mit einem Rußfilter ausgerüstet sind - Deutsche Bahn verstößt
damit klar gegen die Verpflichtungen aus einem vor dem
Verwaltungsgericht Stuttgart geschlossenen Prozessvergleich
Seit dem 1. Februar 2011 ist die Deutsche Bahn nach einem vor dem
VG Stuttgart geschlossenen Prozessvergleich verpflichtet, auf der
Baustelle Stuttgart 21 nur Fahrzeuge und Baumaschinen einzusetzen,
die über einen Rußpartikelfilter verfügen. Nur wenn die
krebserzeugenden ultrafeinen Rußpartikel gefiltert werden, sind die
Abgase der Fahrzeuge keine Gefahr mehr für die Gesundheit der
Stuttgarter Bürger und der Bauarbeiter. Dem kommt die Deutsche Bahn
nach Beobachtungen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) immer noch
nicht nach. Nachdem auch eine letzte Aufforderung an das
Eisenbahn-Bundesamt zur Durchsetzung dieser Verpflichtungen erfolglos
blieb, ist heute beim VG Stuttgart die Vollstreckung aus dem
Vergleich beantragt worden. Dies bedeutet, dass der von der DUH
unterstützte Anwohner beantragt, gegen die Deutsche Bahn ein
Zwangsgeld von bis zu 250.000,00 Euro festzusetzen und dies so oft zu
wiederholen, bis nur gefilterte Baumaschinen und Fahrzeuge verwendet
werden. Sollte auch dies erfolglos sein, kann gegen die zuständigen
Geschäftsführer der Deutschen Bahn ein Haftbefehl erlassen werden.
Der Antrag richtet sich auch gegen das Eisenbahn-Bundesamt, da dieses
seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist.
"Wir halten einen sofortigen Baustopp an der Baustelle von
Stuttgart 21 nun für rechtlich zwingend. Die von der Deutschen Bahn
beauftragten Bauunternehmen setzen nicht zulässige Baumaschinen und
Fahrzeuge ein. Damit gefährdet Bahnchef Grube vorsätzlich die
Gesundheit tausender Anwohner", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.
Dr. Remo Klinger, (Rechtsanwalt des Antragstellers) betont: "Wer
Prozessvergleiche schließt, darf nicht denken, dass die Sache damit
sein Bewenden hat. Die Bahn wird nun mit einem oder mehreren
Zwangsgeldern von jeweils bis zu 250.000,00 Euro zur Einhaltung des
Vergleichs gezwungen werden."
Die Deutsche Umwelthilfe hatte zudem in einem persönlichen
Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der DB AG, Herrn Rüdiger
Grube, an die Kooperationsbereitschaft der Deutschen Bahn appelliert.
Auch dieser Appell fruchtete nicht. "Die Ignoranz der Deutschen Bahn
gegenüber dem Gesetz und den Stimmen aus der Bevölkerung ist
schockierend", sagt Resch "Regelmäßig behauptet die Deutsche Bahn,
dass Klimaschutz und Kundenzufriedenheit die oberste Priorität des
Unternehmens sind. Ihr Verhalten in diesem Verfahren zeigt einmal
mehr, dass dies nicht ernst zu nehmen ist."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171
3649170, resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030 88472-80, 0171 2435458,
klinger@geulen.com
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Datum: 10.02.2011 - 11:04 Uhr
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