Stichtag für die Lohnsteuerbescheinigung: 28. Februar

Stichtag für die Lohnsteuerbescheinigung: 28. Februar

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Mannheim, 10. Februar 2011. Bis zum 28. Februar müssen Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen für das Vorjahr an die Finanzbehörden übermitteln. Spätestens an diesem Tag sollte auch dem Arbeitnehmer die wichtige Bescheinigung vorliegen. Denn das Dokument erleichtert erheblich die Erstellung der Steuererklärung. Noch schneller und sicherer geht dies mit einer Steuer-Software wie etwa der Steuer-Spar-Erklärung. Der Hersteller, die Akademische Arbeitsgemeinschaft, ist Teil des Informationsdienstleisters Wolter Kluwer Deutschland.



(firmenpresse) - Wenn die Lohnsteuerbescheinigung eingetroffen ist, kann die Steuererklärung erstellt werden. Mithilfe der Steuer-Spar-Erklärung kommt auch der Steuerlaie schnell und unkompliziert durch seine Steuererklärung. Was darf abgesetzt werden? Woher sind die Informationen für die notwendigen Angaben zu beziehen? Welche Belege sind einzureichen? Diese und weitere Fragen beantwortet das Programm der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. Eine übersichtliche Struktur und viele nützliche Features machen die Einkommensteuererklärung mit dem vielfachen Testsieger unter den Steuerprogrammen einfach und sicher. So haben Steuerzahler ihre Rückerstattung noch schneller auf dem Konto. Weitere Informationen unter www.steuertipps.de.

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