RA Solmecke: Hotelbetreiber haftet nicht für Filesharing-Vergehen seiner Gäste im WLAN!
ID: 346030
Rechtsanwalt Christian Solmecke, Partner in der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE, weist nun auf ein Urteil vom Landgericht Frankfurt am Main hin, das am 18. August 2010 ergangen ist und nun veröffentlicht wurde. Er sagt: "Dieses neue Urteil sagt klar, dass Hotels und damit auch alle ähnlich aufgestellten Access-Provider grundsätzlich nicht für das unerlaubte Filesharing von Gästen und Kunden haften. Das ist ein sehr wichtiges Urteil, das bei zukünftigen Verhandlungen sicherlich noch oft zitiert werden wird."
Zum Sachverhalt: Im Fall wurde ein Hotelbetreiber von einem Rechteinhaber abgemahnt - es ging dabei um ein Copyright-Vergehen in einer Tauschbörse, das über das WLAN des Hotelbetreibers begangen wurde. Der Hotelbetreiber wies die rechtliche Verantwortung für das Vergehen von sich und klagte auf Erstattung der ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten. Das LG Frankfurt am Main gab dieser Forderung statt.
Das Landgericht hat in seinem Urteil (AZ 2-6 S 19/09) festgestellt, dass die Abmahnung des Hotelbetreibers wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung zu Unrecht erfolgte.
Eine Haftung des Hotelbetreibers komme demnach nicht in Betracht, weil weder der Hotelbetreiber noch seine Angestellten Werke des abmahnenden Rechteinhabers auf einem der Hotelcomputer zum Abruf durch die Nutzer einer Tauschbörse bereitgestellt haben. So haben sie das Werk selbst nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und auch kein solches Vergehen unterstützt.
Als Störer könnte der Hotelbetreiber aber auch nicht in die Haftung genommen werden. Das vom Hotel zur Verfügung gestellte WLAN war verschlüsselt, sodass Unbefugte keine Möglichkeiten hatten, es zu nutzen. Und die Hotelgäste selbst wurden auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hingewiesen. Das Gericht urteilte, dass eine weiterführende Prüfungspflicht vor einer ersten Rechtsverletzung für den Hotelbetreiber nicht vorliegen würde.
Das Landgericht urteilte, dass die unbegründete Abmahnung wegen einer vermeintlichen Schutzrechtsverletzung rechtswidrig in das Recht des Klägers am "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" eingegriffen hätte. Der Eingriff sei auch schuldhaft erfolgt, da die Beklagte ohne eine Prüfung der Rechts- und insbesondere der Sachlage eine Abmahnung aussprach. Das wäre eine fahrlässige Handlung. Dem Hotelbesitzer mussten daraufhin als Schadensersatz die ihm auferlegten Rechtsanwaltskosten ersetzt werden.
Rechtsanwalt Christian Solmecke: "Eine Revision hat das LG Frankfurt nicht zugelassen, sodass das Urteil Bestand hat. Nachdem viele Gerichte - vor allem in Hamburg - oft anders geurteilt haben, ist das Urteil aus Frankfurt sehr positiv zu bewerten. Es sagt klar aus, dass Hotels und andere Access-Provider nicht für Rechtsverletzungen der Nutzer haften müssen, wenn das WLAN verschlüsselt ist und die Nutzer über die gesetzlichen Vorschriften informiert wurden. Das Urteil des LG Frankfurt ist zwar nicht bindend für andere Landgerichte, aber es schafft doch einen klaren Präzedenzfall, der für neue Diskussionen sorgen wird."
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE steht den Medien gern unter der Telefonnummer 0221 - 951 563 0 oder per E-Mail an info@wbs-law.de für weiterführende Kommentare oder für Originaltöne zur Verfügung.
Die Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE betreut bereits viele Hotels und ist gern bei der Ausformulierung von entsprechenden Belehrungen für die Gäste behilflich. (3819 Zeichen, zum kostenlosen Abdruck freigegeben)
Homepage der Kanzlei: http://www.wbs-law.de/
YouTube-Kanal: http://www.youtube.com/KanzleiWBS
RSS-Feed: http://www.wbs-law.de/news/feed/
Weiterführende Kontaktdaten
Informationen zum verantwortlichen Unternehmen:
Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Fernseh-, Film- und Entertainmentbranche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei jetzt sechzehn Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke (37) hat in den vergangenen drei Jahren den Bereich Internetrecht stetig ausgebaut.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.
WILDE BEUGER & SOLMECKE Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln
Ansprechpartner: Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt
Tel.: 0221 - 951563-0
Fax: 0221 - 951563-3
E-Mail: info@wbs-law.de
Internet: http://www.wbs-law.de/
Journalisten wenden sich bitte an die aussendende Agentur:
Pressebüro Typemania GmbH
Carsten Scheibe (GF), Werdener Str. 10, 14612 Falkensee
Tel: 03322-50 08-0
Fax: 03322-50 08-66
E-Mail: info@itpressearbeit.de
Internet: http://www.itpressearbeit.de/
HRB: 18511 P (Amtsgericht Potsdam)
Dies ist eine Pressemitteilung mit aktuellen Informationen nur für Journalisten. Dieser Text ist für branchenfremde Empfänger nicht vorgesehen. Das Pressebüro ist auch nicht autorisiert, Nicht-Journalisten Fragen zum Produkt zu beantworten.
Gern vermitteln wir den Journalisten ein Interview oder versorgen sie mit weiterführenden Informationen. Bei PC-Programmen, Büchern und Spielen können wir für die Journalisten auch ein Testmuster besorgen - eine Anfrage per E-Mail reicht aus.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns über Veröffentlichungen auf dem Laufenden halten. Bei Online-Texten reicht uns ein Link, ansonsten freuen wir uns über ein Belegexemplar, einen Scan, ein PDF oder über einen Sendungsmitschnitt.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:
Pressebüro Typemania
Datum: 10.02.2011 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 346030
Anzahl Zeichen: 7604
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
New Media & Software
Freigabedatum: Thu, 10 Feb 2011 09:04:14 +0000
Diese Pressemitteilung wurde bisher 542 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"RA Solmecke: Hotelbetreiber haftet nicht für Filesharing-Vergehen seiner Gäste im WLAN!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Pressemitteilungen Pressekunde WILDE BEUGER & SOLMECKE Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE warnt: Online-Händler, die den Gefällt-mir-Button von Facebook in ihre kommerziellen Seiten einbauen, müssen ihre Datenschutzerklärung anpassen - ansonsten droht eine teure Abmahnung. Ein Muster für eine entspre
RA Solmecke: Das Schwarzsurfen in unverschlüsselten WLAN-Netzwerken ist nicht strafbar! ...
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE weist auf ein wichtiges Urteil des Landgericht Wuppertal hin. Demnach ist das "Schwarzsurfen" in fremden WLAN-Netzwerken, insofern sie unverschlüsselt betrieben werden, auch weiterhin nicht strafbar. Probl
RA Solmecke kritisiert Urteil des LG Hamburg: Betreiber eines Intercafés haftet für Tauschbörsen-Urheberrechtsverletzung seiner Kunden! ...
Das Landgericht Hamburg hat ein bemerkenswertes Urteil (AZ 310 O 433/10 mit Beschluss vom 25.11.2010) gefällt. Die Richter haben in einem konkreten Fall geurteilt, dass der Betreiber eines Internetcafés für die Rechtsverletzungen seiner Kunden haften muss, wenn keine entsprechenden Sperrmaßnahme
Weitere Mitteilungen von Pressemitteilungen Pressekunde WILDE BEUGER & SOLMECKE Rechtsanwälte
romaniaIT: Lösungen für Fachkräftemangel und IT-Bedarfe ...
Bukarest / Hannover. Die rumänische IT-Wirtschaft hat die Krise gut überstanden und befindet sich wieder auf Wachstumskurs. Erste Schätzungen für das Jahr 2010 deuten auf einen Anstieg von 10% des exportbasierten Umsatzes im Software- und IT-Dienstleistungssektor hin. Die Anzahl der Projekte, de
Der kicker setzt auf vjoon K4 ...
Das kicker-sportmagazin wird künftig mit vjoon K4 produziert. Der Olympia-Verlag in Nürnberg hat den vjoon Integrationspartner SNAP Innovation mit der Lieferung und Implementation der Crossmedia-Publishing-Plattform beauftragt. Auch seine erste iPad-Ausgabe hat der kicker mit vjoon K4 und der inte
Schletter GmbH automatisiert Rechnungseingangsbearbeitung und Beleglesung mit FIS/edc ...
Die Schletter GmbH, führender Hersteller innovativer Leichtmetall Erzeugnisse aus Kirchdorf/Oberbayern, verarbeitet ihre Eingangsrechnungen künftig automatisiert mit dem Freigabeworkflow FIS/edc der FIS GmbH. „Für die FIS GmbH als Anbieter haben wir uns wegen der Kompetenz ihrer Berater, der en
Neu im Cisco-Kursangebot von Fast Lane: ?UCS Opportunity Discovery Workshop? (UCS-AM) ...
Hamburg/Berlin, 10. Februar 2011 ? Speziell für Account Manager bietet der Cisco Learning Solutions Partner (CLSP) Fast Lane (www.flane.de) ab sofort das neue Sales-Training an. Der Schwerpunkt der Schulung liegt dabei auf den wesentlichen Einsatzgebieten des Cisco Unified Computing System (UCS). D




