Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Winnenden-Urteil
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des Amokläufers von Winnenden fest: Es würde nicht für Gerechtigkeit
sorgen. Denn es kann niemals im Verhältnis zu den Wunden stehen, die
die Ereignisse des 11. März 2009 bei vielen Familien hinterlassen
haben. Und somit ist das Urteil vorrangig als ein klares Zeichen in
Richtung aller Waffenbesitzer zu werten. Denn der Angeklagte ist
keineswegs nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zur Bewährung
verurteilt worden, sondern auch wegen fahrlässiger Tötung. Man muss
also nicht selbst die Waffe in die Hand genommen oder den Täter
angestiftet haben, um schuldig gesprochen zu werden. Ganz von den
Schuldgefühlen abgesehen, die diesen Mann lebenslänglich strafen. Wer
auf eine Gefängnisstrafe gehofft hatte, sollte nicht vergessen, dass
die Strafe, mit dieser Schuld leben zu müssen und gesellschaftlich
isoliert zu sein, weit schlimmer sein kann als Gefängnismauern. Das
Urteil erhöht die Chancen der Hinterbliebenen auf Schmerzensgeld und
Schadenersatz. Ein Schlag ins Gesicht ist es allerdings, dass der
Vater von Tim K. das Urteil anfechten will. Darauf sollte er schon
aus Respekt vor den Opfern verzichten.
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Andreas Kolesch
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Datum: 10.02.2011 - 20:40 Uhr
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