Lausitzer Rundschau: Schluss mit der Schnüffelei
Streit über "Extremismus-Klausel"
ID: 346502
Rassismus, Rechtsextremismus oder Antisemitismus engagieren, dann
sollte eigentlich klar sein, dass sie damit einen wichtigen Beitrag
zur demokratischen Kultur im Land leisten. Nicht so für die
Bundesregierung. Wer für diese oft auch gefahrvolle Arbeit
finanzielle Unterstützung vom Staat erhält, muss ein Bekenntnis zum
Grundgesetz ablegen. So verlangt es eine seit Jahresbeginn geltende
"Extremismus-Klausel". Dass die Gewährung von Bundesmitteln an
Auflagen gebunden sein muss, versteht sich von selbst. Aber dafür gab
es schon immer allgemeine Richtlinien. Umso merkwürdiger klingt es,
wenn ausgerechnet Demokratie-Initiativen eine Extra-Erklärung zur
Verfassungstreue abgeben müssen. Doch damit nicht genug. Auch ihre
potenziellen Projektpartner sollen sie daraufhin überprüfen. Der
Volksmund kennt dafür ein Schimpfwort: Gesinnungsschnüffelei. Wenn
bestimmte Menschen ein Problem für die freiheitlich demokratische
Grundordnung darstellen, dann müssen sich die Beamten vom
Verfassungsschutz darum kümmern. Aber nicht Otto-Normal-Bürger, der
schon mangels hinreichender Kriterien kaum in der Lage ist,
verlässliche Einschätzungen darüber abzugeben. Wer fremdenfeindlich
ist, muss deshalb noch lange kein Rechtsextremist sein. Und ein
Demokratieverächter ist auch nicht automatisch ein Linksradikaler.
Die Regierung täte gut daran, ihre Schnüffelklausel zu streichen.
Bevor es womöglich Gerichte verlangen, weil sich der Passus nicht mit
dem Verfassungsgut der Meinungsfreiheit verträgt.
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Vor 20 Jahren kamen die ersten Aussiedler in die Lausitz" alt="Lausitzer Rundschau: Gegen die Sprachlosigkeit
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Datum: 10.02.2011 - 21:44 Uhr
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