Ad hoc: HEAD N.V. GIBT EIN BEZUGSRECHTSANGEBOT VON BIS ZU 199.958.536 JUNGEN VORZUGSAKTIEN ZU EINEM AUSGABEPREIS VON EUR 0,05 JE JUNGE VORZUGSAKTIE BEKANNT
ID: 346823
Head N.V. /
Ad hoc: HEAD N.V. GIBT EIN BEZUGSRECHTSANGEBOT VON BIS ZU 199.958.536 JUNGEN
VORZUGSAKTIEN ZU EINEM AUSGABEPREIS VON EUR 0,05 JE JUNGE VORZUGSAKTIE BEKANNT
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Nicht zur Herausgabe, Verteilung oder Veröffentlichung (sei es mittelbar oder
unmittelbar, vollständig oder teilweise) in den Vereinigten Staaten, Australien,
Kanada oder Japan oder in einer anderen Rechtsordnung bestimmt, in der eine
solche Herausgabe, Verteilung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre. Es gelten
weitere Beschränkungen. Siehe den Haftungsausschluss am Ende dieser
Bekanntmachung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich nicht um einen Prospekt. Die in der
vorliegenden Bekanntmachung enthaltenen Angaben stellen kein Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung dar.
Die Angebotsaktien wurden und werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz von
1933 in seiner geltenden Fassung (das "Wertpapiergesetz") registriert und dürfen
in den Vereinigten Staaten bzw. US-Personen weder angeboten noch verkauft
werden, außer an qualifizierte institutionelle Investoren im Sinne der
Definition in Rule 144A des Wertpapiergesetzes (Qualified Institutional Buyers
(QIBs)) im Rahmen einer Ausnahmeregelung von den Registrierungsvorschriften des
Wertpapiergesetzes bzw. im Rahmen eines diesen Vorschriften nicht unterfallenden
Rechtsgeschäfts.
HEAD N.V. GIBT EIN BEZUGSRECHTSANGEBOT VON BIS ZU 199.958.536 JUNGEN
VORZUGSAKTIEN ZU EINEM AUSGABEPREIS VON EUR 0,05 JE JUNGE VORZUGSAKTIE BEKANNT
Amsterdam - 11. Februar 2011. Die Head N.V. (die Gesellschaft oder Head) gibt
ihr Angebot von bis zu 199.958.536 jungen Vorzugsaktien im Nennwert von jeweils
EUR 0,01 (die Angebotsaktien bzw. das Angebot) zu einem Ausgabepreis von
EUR 0,05 je Angebotsaktie (der Ausgabepreis) bekannt. Personen, die zum Stichtag
Inhaber von Stammaktien am Kapital der Gesellschaft im Nennwert von EUR 0,01
(die Stammaktien) sind, wird das nicht übertragbare Recht gewährt, die
Angebotsaktien anteilig im Verhältnis ihres Stammaktienbestands zum Ausgabepreis
je Angebotsaktie zu zeichnen (sofern es sich bei ihnen um Berechtigte handelt),
vorbehaltlich der geltenden wertpapierrechtlichen Vorschriften und der im
Prospekt vom 11. Februar 2011 (der Prospekt) enthaltenen Bedingungen. Jeder
Berechtigte hat das Recht, für jede am Stichtag gehaltene Stammaktie 2,267
Angebotsaktien zu zeichnen (abgerundet auf die nächste Angebotsaktie).
ZWECK DES ANGEBOTS
Aufgrund der Saisonabhängigkeit der Cash Flows und des Betriebsmittelbedarfs der
Gesellschaft war die Gesellschaft in der Vergangenheit gezwungen, ihren
Liquiditätsbedarf mit Fremdmitteln zu decken. In Anbetracht der jüngsten
wirtschaftlichen Entwicklungen, einschließlich ihrer Auswirkungen auf die
Verfügbarkeit und die Kosten der Fremdmittelaufnahme, wird eine zusätzliche
Aufstockung des Eigenkapitals durch ihre Aktionäre von der Gesellschaft als
vernünftige Maßnahme im Rahmen der Finanzplanung erachtet. Es wird davon
ausgegangen, dass mit dem Angebot insgesamt rund EUR 9,5 Mio. netto erlöst
werden. Die Gesellschaft wird den gesamten Nettoerlös aus dem Angebot für
allgemeine Unternehmenszwecke verwenden.
WICHTIGE AUSSTATTUNGSMERKMALE DES ANGEBOTS
Die nachstehenden Angaben stehen unter dem Vorbehalt der ausführlicheren
Bedingungen des Angebots, die im Prospekt aufgeführt sind. Dieser wird
voraussichtlich ab heute verfügbar sein.
Allgemeines
Es wurden und werden keine Schritte unternommen, um ein öffentliches Angebot der
Angebotsaktien in anderen Rechtsordnungen als Österreich, Frankreich,
Deutschland, Italien, den Niederlanden, der Schweiz bzw. dem Vereinigten
Königreich zuzulassen. Das Angebot erfolgt ausschließlich in den
Rechtsordnungen, in denen es rechtmäßig erfolgen kann, und richtet sich
ausschließlich an Personen, an die es rechtmäßig gerichtet werden kann (die
Berechtigten).
Das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von Stammaktien wurde im Hinblick auf
das Angebot ausgeschlossen.
Es wurde und wird kein Antrag auf Börsennotierung bzw. Zulassung zum Handel der
Angebotsaktien oder des Rechts zur Zeichnung von Angebotsaktien an der Wiener
Wertpapierbörse oder einer anderen Börse gestellt.
Das Recht zur Zeichnung von Angebotsaktien ist nicht übertragbar. Eine
Übertragung der Angebotsaktien ist nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats der
Gesellschaft möglich.
Angebotsbedingungen
Nach der Veröffentlichung des Prospekts wird eine außerordentliche
Hauptversammlung (die Außerordentliche Hauptversammlung) einberufen, bei der
unter anderem die folgenden Punkte zur Beschlussfassung vorgelegt werden: (i)
die Änderung der Satzung dahingehend, dass sämtliche Vorzugsaktien, und somit
auch sämtliche Angebotsaktien, den im Abschnitt "Vorgesehene Bedingungen der
Angebotsaktien" aufgeführten Bedingungen unterliegen, und (ii) die Erhöhung des
genehmigten Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 4.000.000 (bestehend aus
200.000.000 Stammaktien und 200.000.000 Vorzugsaktien) auf EUR 14.000.000
(bestehend aus 1.200.000.000 Stammaktien und 200.000.000 Vorzugsaktien), um das
Angebot und letztendlich die Umwandlung der Angebotsaktien in Stammaktien
einfacher zu gestalten (die Beschlüsse).
Die Abwicklung des Angebots ist bedingt durch die Fassung der Beschlüsse. Sollte
einer dieser Beschlüsse nicht bis spätestens 1. Juni 2011 gefasst sein, wird das
Angebot zurückgezogen.
Stichtag
Stichtag für die Feststellung der Inhaber der ausstehenden Stammaktien, denen
das Recht zur Zeichnung der Angebotsaktien (vorbehaltlich der anwendbaren
wertpapierrechtlichen Vorschriften) gewährt wird, ist unmittelbar nach
Handelsschluss der Stammaktien im amtlichen Handel der Wiener Wertpapierbörse um
17:40 Uhr MEZ am 10. Februar 2011 (der Stichtag).
Zeichnungsrecht
Nach den anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften hat jeder Berechtigte,
der Stammaktien hält, das Recht, für jede dieser am Stichtag unmittelbar nach
Handelsschluss der Stammaktien im amtlichen Handel der Wiener Wertpapierbörse um
17:40 Uhr MEZ gehaltenen Stammaktien 2,267 Angebotsaktien zu zeichnen
(abgerundet auf die nächste Angebotsaktie). Es werden keine Bruchteile von
Angebotsaktien ausgegeben.
Zur Inanspruchnahme bzw. Ausübung ihres Rechts zur Zeichnung von Angebotsaktien
sind ausschließlich diejenigen Inhaber von Stammaktien berechtigt, die zum
Stichtag als Berechtigte gelten. Das Angebot stellt kein Angebot von
Angebotsaktien an Personen dar, bei denen es sich nicht um Berechtigte handelt,
und mit diesem Angebot erwerben diese Personen keinerlei Rechte, auch nicht das
Recht zur Inanspruchnahme bzw. Ausübung eines Rechts zur Zeichnung von
Angebotsaktien.
Ausübungsfrist
Berechtigte können die Angebotsaktien (vorbehaltlich der anwendbaren
wertpapierrechtlichen Vorschriften) zwischen 09:00 Uhr MEZ am 11. Februar 2011
und 15:30 Uhr MEZ am 18. Februar (die Ausübungsfrist) zeichnen. Hat ein
Berechtigter sein Recht zur Zeichnung von Angebotsaktien wirksam ausgeübt, kann
er diese Ausübung weder widerrufen noch ändern, soweit im Prospekt keine anders
lautenden Bestimmungen enthalten sind. Nach Ablauf der Ausübungsfrist ist eine
Ausübung des Zeichnungsrechts nicht mehr möglich.
Zeichnung
Die VEM Aktienbank AG fungiert im Zusammenhang mit dem Angebot als
Zeichnungsstelle (die Zeichnungsstelle).
Inhaber von auf den Inhaber lautenden Stammaktien üben ihr Recht gemäß den ihnen
von ihrem Finanzvermittler erteilten Anweisungen aus. Inhaber von auf den Namen
lautenden Stammaktien wenden sich an die Zeichnungsstelle und üben ihr Recht
gemäß den ihnen von der Zeichnungsstelle erteilten Anweisungen aus.
Die Zeichnungsstelle ist für die Einholung der von den Berechtigten erteilten
Ausübungsanweisungen verantwortlich. Die Klärung sämtlicher Fragen betreffend
die Fristen, die wirksame Erteilung sowie die Form von Anweisungen, die der
Zeichnungsstelle in Bezug auf die Ausübung des Rechts zur Zeichnung von
Angebotsaktien erteilt werden, erfolgt durch die Zeichnungsstelle. Die
Gesellschaft haftet weder für Handlungen oder Unterlassungen eines
Finanzvermittlers, über den Aktionäre ihre Stammaktien halten, noch für
Handlungen oder Unterlassungen der Zeichnungsstelle im Zusammenhang mit
einzelnen Zeichnungen bzw. behaupteten Zeichnungen.
Zahlung und Lieferung
Die Angebotsaktien lauten auf den Namen und werden nicht an der Börse notiert.
Die Lieferung der Angebotsaktien erfolgt dementsprechend im Wege der Eintragung
in das Aktionärsregister der Gesellschaft, welches von der Computershare
Deutschland GmbH & Co KG, einem verbundenen Unternehmen der Zeichnungsstelle,
verwaltet wird. Es werden keine Aktienzertifikate für die Angebotsaktien
ausgegeben.
Unmittelbar nach der Außerordentlichen Hauptversammlung wird die Gesellschaft in
einer Pressemitteilung bekanntgeben, ob sämtliche Beschlüsse gefasst wurden oder
nicht und ob das Angebot entsprechend von diesem Zeitpunkt an als unbedingt
gilt. Wurden bei der Außerordentlichen Hauptversammlung sämtliche Beschlüsse
gefasst und gilt das Angebot dementsprechend von diesem Zeitpunkt an als
unbedingt, ist der Abwicklungstag der 29. April 2011.
Gilt das Angebot von diesem Zeitpunkt an als unbedingt, teilt die
Zeichnungsstelle den Anlegern die Anzahl der Angebotsaktien schriftlich mit, die
diesen jeweils zugeteilt wurde. Diese schriftliche Mitteilung enthält
Anweisungen für die Zahlung des Ausgabepreises der den Anlegern jeweils
zugeteilten Angebotsaktien. Die Zahlung für die Angebotsaktien ist gemäß den
Anweisungen in der schriftlichen Mitteilung und in jedem Fall spätestens am
Abwicklungstag zu leisten.
Nicht ausgeübtes Zeichnungsrecht und Übernahmevereinbarungen
Sämtliche Angebotsaktien, die von Berechtigten während der Ausübungsfrist nicht
wirksam gezeichnet werden (einschließlich sämtlicher Angebotsaktien, die
aufgrund des Abrundens bei dem Recht der Aktionäre zur Zeichnung von
Angebotsaktien nicht gezeichnet werden bzw. die nicht ausgegeben werden, weil
der betreffende Aktionär es versäumt hat, sämtliche Zeichnungsanträge gemäß den
Anweisungen der Zeichnungsstelle fristgerecht auszufüllen und einzureichen oder
den Ausgabepreis gemäß den Anweisungen der Zeichnungsstelle zu zahlen), werden
vom Hauptaktionär der Gesellschaft, der Head Sports Holdings N.V., zum
Ausgabepreis und zu den Bestimmungen und Bedingungen eines Übernahmevertrags vom
10. Februar 2011 zwischen der Gesellschaft und der Head Sports Holdings N.V.
gekauft.
Mögliche Verwässerung
Insgesamt werden bis zu 199.958.536 Vorzugsaktien ausgegeben. Nimmt also ein
Inhaber von Stammaktien nicht an dem Angebot teil, werden sich sein anteiliges
Eigentum und seine Stimmrechte an der Gesellschaft durch die Ausgabe der
Angebotsaktien umgehend um rund 69,3 % verwässern. Am 10. Jahrestag nach der
Ausgabe der Angebotsaktien werden die dann ausstehenden Angebotsaktien
automatisch in 5 Stammaktien umgewandelt, ohne dass es hierzu eines weiteren
Zutuns der Inhaber der Angebotsaktien bedarf. Eine Umwandlung zu einem früheren
Zeitpunkt ist aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der Versammlung der
Aktionäre der Stammaktien (ausgenommen der Inhaber von Angebotsaktien in Bezug
auf deren Anteil an Angebotsaktien) möglich, der mit einfacher Stimmenmehrheit
angenommen wird. Wenn und sobald die Angebotsaktien (im Verhältnis 5 Stammaktien
für jeweils eine Angebotsaktie) in Stammaktien umgewandelt werden, kommt es bei
Inhabern von Stammaktien, die nicht an dem Angebot teilgenommen haben, zu einer
erneuten Verwässerung des anteiligen Eigentums und der Stimmrechte an der
Gesellschaft, und zwar insgesamt um bis zu rund 91,9 %.
Voraussichtlicher Zeitplan für das Angebot
Im nachstehenden Zeitplan sind einige der wichtigsten voraussichtlichen Termine
für das Angebot aufgeführt.
Stichtag Unmittelbar nach Handelsschluss der
Stammaktien im amtlichen Handel der
Wiener Wertpapierbörse um 17:40 Uhr
MEZ am 10. Februar 2011.
Beginn der Ausübungsfrist 09:00:00 Uhr MEZ am 11. Februar 2011.
Ende der Ausübungsfrist 15:30 Uhr MEZ am 18. Februar 2011.
Voraussichtlicher Termin der 1. April 2011
Außerordentlichen Hauptversammlung, der
die Beschlüsse vorgelegt werden
Zuteilung der Angebotsaktien (1) 1. April 2011
Ausgabe, Zahlung und Lieferung der 29. April 2011
Angebotsaktien (1)
(1) Bei diesen Terminen wird davon ausgegangen, dass die Außerordentliche
Hauptversammlung am vorgenannten Termin stattfindet und dass alle Beschlüsse bei
dieser Außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.
Die Ergebnisse des Angebots werden so bald wie möglich nach der Zuteilung der
Angebotsaktien ebenfalls durch Veröffentlichung einer Pressemitteilung durch die
Gesellschaft bekanntgegeben.
Die Gesellschaft kann die im Zeitplan und an anderen Stellen im Prospekt
angegebenen Termine, Uhrzeiten und Fristen anpassen. Sollte sich die
Gesellschaft für eine Anpassung der Termine, Uhrzeiten und Fristen entscheiden
oder sollte deren Anpassung anderweitig notwendig werden, wird die Gesellschaft
die niederländische Finanzmarktaufsichtsbehörde (AFM) benachrichtigen und eine
Pressemitteilung herausgeben sowie (falls erforderlich) eine Anzeige im
amtlichen Kursblatt veröffentlichen. Alle sonstigen wesentlichen Änderungen
werden in einer Pressemitteilung, (falls erforderlich) in einer Anzeige im
amtlichen Kursblatt sowie (falls erforderlich) in einem Nachtrag zum Prospekt
veröffentlicht.
BEDINGUNGEN DER ANGEBOTSAKTIEN
Die Abwicklung des Angebots ist bedingt durch die Fassung der Beschlüsse. Wenn
und sobald das Angebot als unbedingt gilt und die Angebotsaktien ausgegeben
werden, gelten für die Angebotsaktien entsprechend die im Prospekt näher
beschriebenen Bedingungen.
NÄHERE ANGABEN ZU DEM ANGEBOT
Nähere Angaben zu dem Angebot können dem Prospekt entnommen werden, der
voraussichtlich ab heute verfügbar sein wird. Vorbehaltlich der anwendbaren
gesetzlichen Vorschriften sind Exemplare des Prospekts (zusammen mit
Übersetzungen der Prospektzusammenfassung ins Französische, Deutsche und
Italienische) sowie etwaige Nachträge zum Prospekt während seiner Geltungsdauer
kostenlos wie folgt erhältlich: (i) über die Website der Gesellschaft
(http://www.head.com), (ii) zu den üblichen Geschäftszeiten am Sitz der
Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse oder (iii) zu den
üblichen Geschäftszeiten bei der Geschäftsstelle der Zeichnungsstelle unter der
nachstehend angegebenen Adresse oder (iv) durch eine schriftlich, per Fax oder
per E-Mail an die Gesellschaft oder die Zeichnungsstelle unter der jeweils
nachstehend angegebenen Adresse gerichtete Anfrage.
Head N.V.
Rokin 55, 1012 KK Amsterdam, Niederlande
Telefon: +31 20 625-1295
Fax: +31 20 521 4822
E-Mail:headinvestors@aol.com
Zeichnungsstelle
VEM Aktienbank AG
Prannerstraße 8, München, Deutschland
Telefon: +49 89 30903 320
Fax: +49 89 30903 7320
E-Mail: head@computershare.de
Website:www.vem-aktienbank.de
Über Head
Head N.V. ist ein weltweit führender Hersteller und Anbieter von Marken-
Sportausrüstungen. Die Stammaktien von Head N.V. notieren an der Wiener
Wertpapierbörse.
Unser Unternehmen gliedert sich in vier Bereiche: Wintersport, Racketsport,
Tauchsport und Lizenzen. Wir verkaufen Produkte unter den Marken HEAD (Tennis-,
Squash- und Racketball-Schläger, Tennisbälle, Tennisschuhe, Badmintonausrüstung,
Alpinskier, Skibindungen und Skischuhe, Snowboards, Snowboardbindungen und
-schuhe, Helme und Schutzbekleidung), Penn (Tennisbälle und Racketball-Bälle),
Tyrolia (Skibindungen) sowie Mares/Dacor (Tauchausrüstungen). Wir nehmen in all
unseren Produktmärkten Spitzenpositionen ein, und unsere Produkte werden von
zahlreichen Top-Athleten weltweit verwendet, darunter
Skifahrer: Bode Miller, Didier Cuche, Aksel Lund Svindal, Ted Ligety, Werner
Heel, Kjetil Jansrud, Patrick Staudacher, Johann Grugger, Hermann Maier, Franz
Klammer, Jon Olsson, Lindsey Vonn, Maria Riesch, Anja Parson, Elisabeth Gorgl,
Sarka Zahrobska
Tennisspieler: Novak Djokovic, Andy Murray, Robin Soderling, Mikhail Youzhny,
Marin Cilic, Svetlana Kuznetsova, Victoria Azarenka, Andre Agassi, Guillermo
Vilas, Ilie Nastase, Björn Borg, Mansour Bahrami.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Nicht zur Herausgabe, Verteilung oder Veröffentlichung (sei es mittelbar oder
unmittelbar, vollständig oder teilweise) in den Vereinigten Staaten, Australien,
Kanada oder Japan oder in einer anderen Rechtsordnung bestimmt, in der eine
solche Herausgabe, Verteilung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre.
Diese Bekanntmachung erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf der Wertpapiere der Head N.V. (die betreffenden Wertpapiere werden
nachfolgend als die Wertpapiere bezeichnet) dar und ist auch nicht als solche(s)
auszulegen, und zwar weder in den Vereinigten Staaten noch in Australien,
Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot, eine
solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wäre, bevor nicht eine
Registrierung, eine Freistellung von der Registrierungspflicht oder eine
Zulassung nach den wertpapierrechtlichen Vorschriften der betreffenden
Rechtsordnung erfolgt ist.
Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz von 1933
in seiner geltenden Fassung (das Wertpapiergesetz) registriert und dürfen in den
Vereinigten Staaten bzw. US-Personen weder angeboten noch verkauft werden, außer
an qualifizierte institutionelle Investoren im Sinne der Definition in Rule 144A
des Wertpapiergesetzes (Qualified Institutional Buyers (QIBs)) im Rahmen einer
Ausnahmeregelung von den Registrierungsvorschriften des Wertpapiergesetzes bzw.
im Rahmen eines diesen Vorschriften nicht unterfallenden Rechtsgeschäfts. Jeder
Käufer der Wertpapiere wird durch die Tätigung des Kaufs so behandelt, als hätte
er bestimmte Bestätigungen, Zusicherungen und Verpflichtungserklärungen gemäß
den Bedingungen des Prospekts abgegeben, und jeder als Käufer auftretende QIB in
den Vereinigten Staaten muss als aufschiebende Bedingung für die Zeichnung der
Wertpapiere eine Erklärung nach dem Muster unterzeichnen, das dem Prospekt
beigefügt ist.
Es wurden von der Head N.V. keine Schritte unternommen, infolge derer ein
Angebot der Wertpapiere oder der Besitz bzw. die Verteilung dieser
Bekanntmachung oder sonstiger Angebots- oder Werbematerialien in Bezug auf diese
Wertpapiere in einer Rechtsordnung zulässig wäre, in der diese Schritte zu
diesem Zweck unternommen werden müssen.
Da die Herausgabe, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung in
bestimmten Rechtsordnungen möglicherweise gesetzlichen Beschränkungen
unterworfen ist, wird allen Anlegern in den Rechtsordnungen, in denen diese
Bekanntmachung herausgegeben, veröffentlicht oder verteilt wird, empfohlen, sich
über diese Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Anleger können unter keinen Umständen im Vertrauen auf die in dieser
Bekanntmachung enthaltenen Angaben bzw. deren Vollständigkeit handeln. Weder die
Gesellschaft noch ihre Vorstandsmitglieder, leitenden Angestellten, Mitarbeiter
oder Berater oder eine sonstige Person (i) geben irgendeine ausdrückliche oder
stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Richtigkeit,
Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Bekanntmachung enthaltenen
Angaben bzw. der darin ausdrücklich oder implizit wiedergegebenen Ansichten ab,
weshalb Anleger entsprechend nicht im Vertrauen darauf handeln sollten, oder
(ii) haften in irgendeiner Weise für etwaige Fehler oder fehlende Angaben bzw.
für etwaige Schäden, die in irgendeiner Weise mittelbar oder unmittelbar aus
dieser Bekanntmachung oder ihrem Inhalt entstehen.
Diese Bekanntmachung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des US-
amerikanischen Gesetzes zur Reform von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit
Privatplatzierungen von 1995 (Private Securities Litigation Reform Act of
1995). Die in dieser Bekanntmachung verwendeten Formulierungen "davon ausgehen",
"glauben", "könnte", "schätzen", "erwarten", "beabsichtigten", "kann", "planen",
"vorhersagen", "prognostizieren", "werden" sowie ähnliche Begrifflichkeiten und
Ausdrücke, einschließlich Verweise auf Annahmen der Head N.V. und ihrer
Unternehmensleitung oder von Dritten, weisen auf zukunftsgerichtete Aussagen
hin. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen über die
Unternehmensstrategie, die Finanzlage und die Ergebnisse der Head N.V. sowie
Marktdaten und alle sonstigen Aussagen, bei denen es sich nicht um historische
Tatsachen handelt. Diese Aussagen beruhen auf den Ansichten der
Unternehmensleitung der Head N.V. sowie den Annahmen ihrer Unternehmensleitung
und den der Head N.V. derzeit vorliegenden Informationen. Die Head N.V. ist zwar
der Auffassung, dass diese Ansichten und Annahmen angemessen sind, aber die
Aussagen unterliegen zahlreichen Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu
führen könnten, dass die tatsächlichen Folgen und Ergebnisse wesentlich von den
Erwartungen abweichen.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich nicht um einen Prospekt. Die in der
vorliegenden Bekanntmachung enthaltenen Angaben stellen kein Angebot der
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung dar. Das
Angebot zum Kauf der Wertpapiere nach Maßgabe des Angebots erfolgt
ausschließlich auf Basis der Angaben, die in dem Prospekt enthalten sind, der
der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Angebot in den Niederlanden zur
Verfügung zu stellen ist, und jeder Anleger sollte seine Anlage ausschließlich
auf dieser Basis tätigen.
--- Ende der Mitteilung ---
Head N.V.
Rokin 55 Amsterdam Niederlande
WKN: 577203 ;ISIN: NL0000238301;
Bezugsrechtsangebot junge Vorzugsaktien (PDF):
http://hugin.info/133711/R/1487999/423488.pdf
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Source: Head N.V. via Thomson Reuters ONE
[HUG#1487999]
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Datum: 11.02.2011 - 09:01 Uhr
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