AOK-Rabattverträge: Mittelstandsschutz Fehlanzeige!
ID: 348836
sechsten Tranche der AOK-Rabattverträge zeigen klar, dass
Wirkstoffverträge und Mittelstandsschutz offenkundig nicht in
Einklang zu bringen sind", mit diesen Worten kommentiert Bork
Bretthauer, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika,
aktuelle Veröffentlichungen der AOK.
Danach waren bei der AOK vor allem die großen Generikahersteller
erfolgreich. "Ausschreibungen, die allein auf den Preis abzielen,
erzeugen einen Unterbietungswettbewerb, bei dem kleinere Unternehmen
nicht mehr mithalten können. Das gefährdet die Anbietervielfalt -
ohne Anbietervielfalt aber ist Wettbewerb gar nicht möglich. Das
Modell der Wirkstoffverträge ist damit nicht nachhaltig", erläutert
Bretthauer.
Die Politik hat das Problem im Grundsatz ausgemacht und mit dem
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) versucht, mittelstands-
freundliche Regelungen in das Gesetz aufzunehmen. "Man muss sehr
genau beobachten, wie die weiteren Ergebnisse ausfallen werden", so
Bretthauer. "Letztlich ist aber ein Verfahren, in dem ständig die
Gerichte bemüht werden müssen, weder für die Kassen noch für die
Hersteller befriedigend. Besser wäre es, wenn sich alle Beteiligten
an einen Tisch setzen, um Lösungen zu entwickeln, die Vielfalt
sichern und nachhaltige Entlastungen für die GKV garantieren."
Pressekontakt:
Bork Bretthauer, Geschäftsführer, Tel.: (030) 81 61 60 9-0,
info@progenerika.de, www.progenerika.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.02.2011 - 13:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 348836
Anzahl Zeichen: 1669
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 144 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"AOK-Rabattverträge: Mittelstandsschutz Fehlanzeige!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Pro Generika e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).