DNR fordert Verbot von gasbetriebenen Heizstrahlern in Außengastronomie

DNR fordert Verbot von gasbetriebenen Heizstrahlern in Außengastronomie

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DNR fordert Verbot von gasbetriebenen Heizstrahlern in Außengastronomie



(pressrelations) - Zur heutigen Klimaschutzkonferenz des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Bundesumweltministeriums (BMU) in Bonn forderte der Deutsche Naturschutzring (DNR) ein Verbot von gasbetriebenen Heizstrahlern in der Außengastronomie. "Bundesumweltminister Norbert Röttgen muss sich mit den Landesumweltministern für ein Verbot der klimaschädlichen Heizstrahler in der Außengastronomie einsetzen", sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. So gäbe es bereits in den Städten Berlin, Nürnberg, Stuttgart und Tübingen ein solches Verbot.

Nach Angaben des DNR verbraucht ein gasbetriebener Heizstrahler bei einer Nutzungsdauer von ca. 600 Stunden im Jahr (das entspricht z.B. 15 Stunden in der Woche während der Mo-nate September bis Mai) 8.400 kWh an Heizenergie und produziert dabei ca. 2.000 kg Koh-lendioxid (CO2). Ein Niedrigenergiehaus verbrauche im Jahr durchschnittlich 12.000 kWh und produziere dabei 2.400 kg CO2!


Für Rückfragen:
Dr. Helmut Röscheisen, DNR-Generalsekretär, Tel.: 0160 97 209 108

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Datum: 15.02.2011 - 17:15 Uhr
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